Hartz4 Pflegestufe und Arbeit

4 Antworten

Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass die Pfelege eines Familienangehörigen generell der Zumutbarkeit einer Arbeit oder eines 1EUR-Jobs entgegensteht.

Zum einen ist ggf. darzulegen, warum keine alternative Pflege in Frage kommt, zum anderen ist die Überschreitung eine vorgesehenen Zeitrahmen zunächst dein Problem. Dass du langsam arbeitest und in der Pflege nicht versiert bist, darf nicht Problem des Jobcenters sein.

Dennoch ist es immer eine Einzelfallsntscheidung; d.h. genauso wenig wie deine Vermittler-Trulla und Abwägung der Fakten - und dies Abwägung hat sie galsklar darzulegen - sagen darf, "Du musst!", kannst du ohne Begründung sagen, "Weil ich Mutter pflege, kann ich nicht!".

Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Anders ist die Situation für Hartz-IV-Empfänger. Wer Angehörige pflegt, kann grundsätzlich - bei finanzieller Bedürftigkeit - ALG II beziehen und muss dabei nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn sich die Erwerbstätigkeit mit der Angehörigenpflege nicht vereinbaren lässt, besteht keine Arbeitsverpflichtung. § 10 des zweiten Sozialgesetzbuchs regelt zwar ausdrücklich, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Arbeit zumutbar ist. Das gilt jedoch ausdrücklich nicht, wenn die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Genau das Gleiche gilt übrigens auch bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Tipp Wer wegen der Angehörigenpflege vorübergehend aus seinem Job ausscheidet, kann sofort Hartz IV beantragen. Er sollte belegen, dass er einen Angehörigen pflegt - zunächst mit einer ärztlichen Bescheinigung, später mit dem Bescheid der Pflegekasse. Dass er Arbeit sucht, muss er nicht nachweisen. Er muss nicht damit rechnen, dass er einen Ein-Euro-Job oder andere Maßnahmen annehmen muss. http://www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/pflegeversicherung/angehoerigenpflege-wovon-sollen-die-pflegenden-leben

@rhapsodyinblue

Ich würde mich dann doch lieber an die originären Quellen halten, die also, die Vermittler und SB berücksichtigen müssen (insbesondere die Fachlichen Hinweise), und keine journalistisch aufbereiteten Dünnbrettbohrer-Erkenntnisse eines wie auch immer qualifizierten Autors.

Der dort eingestellte Text ist in der Verkürzung und vollkommen fehlenden Differenzierung (z.B. zwischen den Pflegestufen) schlichtweg falsch.

Um sicher zu gehen würde ich mich vor Ort im regionalen Pflegestützpunkt erkundigen. Hier findest Du eine Datenbank und kannst den Pflegestützpunkt in Deiner Region suchen ->http://psp.zqp.de/search.php

Ich habe da angerufen und die haben mir nur empfohlen die Pflege abzugeben das wollte ich ja grade nicht tun aber trotzdem danke :)

Da du die Pflege für deine Mutter übernommen hast, brauchst du nicht diesen Job annehmen. Wende dich bitte an den Jobcenter und teile ihnen mit, dass du deine Mutter pflegst. Wichtig ist, dass du alle Unterlagen mit nimmst, sprich den Bescheid für die Pflegestufe, den Schwerbehindertenausweis.

Alles Gute!

P.S. Dein ALG II darf auch nicht gekürzt werden, weil deine Mutter Pflegegeld bekommt (für den Fall, wenn du bei ihr wohnst.)

Also, das hört sich ja gar nicht gut an und ich fürchte, das Amt wird richtig zopfig und einiges wegstreichen. Für die Pflege werden Rentenpunkte angerechnet und auch Leistungen bewilligt und das Amt kürzt dann entsprechend. Mir völlig klar.

Nein, das Amt darf nichts kürzen. Gar nichts!

@rhapsodyinblue

Das Amt ermittelt die Einkünfte und wenn er sich bezahlen läßt wie hier, wird bei ihm angerechnet. Zudem steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und fällt, wenn er Pech hat, komplett raus, so jedenfalls die mir vorliegende Literatur.