hartz4 empfänger und 410 euro trotzdem bewerben
bin hartz 4 empfänger und habe einen 410 euro job kann der jobcenter von mir verlangen das ich weiterhin bewerbungen schreibe
4 Antworten
Natürlich da du weiterhin auf ergänzendes alg2 angewiesen bist, Wahrscheinlich ist es leider nicht mal Teilzeit ( sv-pflichtig ) , da die Grenze für Minijobs auf 450€ angeboben wurde. Die können dich sogar trotz des Nebenjobs in eine Maßnahme stecken.
ja, logo. solange, bis du eine voll- sozialversicherungspflichtige stelle hast. die arge verwaltet dich doch. und sie will dich loswerden, um es mal überspitzt auszudrücken
Solange du deinen Bedarf (Regelsatz + Unterkunftskosten + evt. Mehrbedarf ) nicht mit deinem anrechenbaren (!) Einkommen decken kannst, bist du verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. möglichst zu beenden. Sich auf weitere Stellen bzw. besser bezahlte Stellen bewerben zu müssen gehört in den meisten Vereinbarungen dazu.
Na, genauso. Aus deinem Leistungsbescheid kannst du entnehmen, wie hoch dein Gesamtbedarf ist. Und
Solange du deinen Bedarf (Regelsatz + Unterkunftskosten + evt. Mehrbedarf ) nicht mit deinem anrechenbaren (!) Einkommen decken kannst
solange bist du noch hilfebedürftig und unterliegst den entsprechenden Regelungen und Vereinbarungen. http://hartz.info/index.php?topic=17.0
solange du leistungen kassierst dürfen die fast alles
wie schauts bei 460 euro