Hartz4 Antrag unter dem Monat, Mietschulden, Exmatrikulation?
Hallo,
folgende Situation:
Ich bin aktuell immatrikuliert an einer Uni.
Aus finanziellen Gründen muss ich mich exmatrikulieren. (und die finanziellen Gründe sind viel zu hoch um das auf die schnelle mit einem Nebenjob lösen zu können)
Einer dieser Gründe ist auch dass ich Schulden habe bei so mancher Firma
und mir unter Anderem der Vermieter geschrieben hat , ich soll bis 15.7. die rückständige Miete zahlen bzw. eine Zahlung leisten (was genau von beiden zutrifft, will ich noch klären) sonst werde ich fristlos gekündigt.
Nun habe ich so viel Geld nicht, um das komplett zu bezahlen.
Ebenso habe ich leider auch bei Weitem nicht genug Geld um die Miete für den aktuellen Monat zu bezahlen.
Insofern kann bzw. werde ich auch heute oder morgen einen kleinen Teil (rund 25%) der Miete überweisen.
Desweiteren werde ich mich wie erwähnt Anfang nächster Woche exmatrikulieren.
Und anschließend , d.h. vielleicht am selben Tag noch, noch Hartz4 beantragen.
Insofern steht der Tag, an dem ich das mache, fest.
Was ich mir noch unsicher bin, ist das Datum, zu welchem ich mich exmatrikulieren soll bzw. hartz 4 beantragen soll.
Natürlich von Vermieter und Co. her wäre früher natürlich besser.
Allerdings ist es auch so, dass ich logischerweise in dem Semester shcon an diversen Übungen und Co. teilgenommen habe, die in den nächsten q,2 Wochen ihr Ende finden.
Würde ich gleich heute oder morgen mich exmatrikulieren, dann dürfte/könnte/sollte ich nicht mehr an den letztn Übungen teilnehmen und bekäme wegen weniger "versäumter" Übungen die zulassung nicht.
aka die Arbeit des ganzen Semesters wäre futsch und ih hätte so gesehen ein Semester komplett verschwendet.
Was ich ziemlich uncool fände, gerade wo es nur um 1,2 Wochen geht.
Zum Anderen bezweifle ich ob, selbst wenn ich heute den hartz4 Antrag gestellt hätte,
ich vor dem 1.8. Geld bekommen würde.
Natürlich, vom Betrag und Co. her hätte ich hartz4 Anspruch ab 6.7. bzw. vielleicht sogar ab 1.7.
Aber real betrachtet käme die erste Auszahlung wohl doch nicht vor dem 1.8., oder?
Oder wie sind da so eure Erfahrungswerte?
Ist ein erstantrag, habe noch nie zuvor Hartz4 bekommen.
Von daher wäre natürlich mein gedanke:
Wenn ich so oder so erst zum 1.8. Geld kriege um Miete bzw. Mietrückstände zu zahlen, dann macht es für mich und dadurch auch für den Vermieter keinen unterschied ob ich mich jetzt oder erst in 2 Wochen exmatrikuliere und Hartz4 kriege.
Vorteil für mich wäre, dass ich, im gegensatz zur Matrikulation jetzt sofort, noch die Zulassungen erwerbe. Was ich bei sofortigem Abbruch wohl nicht bekäme.
Was meint ihr dazu?
Fände es hlt schade wenn ich wegen Exmatrikulation 2 Woche früher oder später die zulassung nicht bekäme.
5 Antworten
Du gehst am Montag zum Psychologischen Dienst der Uni, nimmst alle relevanten Papiere mit bezogen auf Geld und lässt Dich da beraten.
Danach wendest Du Dich umgehend an den Sozialen Dienst der Stadt und meldest dort drohende Obdachlosigkeit.
Deine Argumentation ist von Faulheit geprägt und faulen Ausreden. Schlicht und ergreifend. Du hast mehr als genug Zeit gehabt Dich an den Asta und den Psychologischen Dienst der Uni zu wenden. Davon beißt keine Maus einen Faden ab.
Deine weiteren faulen Ausreden kannst Du ja fortführen. Fest steht:
Sind zwei Monatsmieten nicht gezahlt kann Dein VM Dich fristlos kündigen und beim Amtsgericht Räumung durch den Gerichtsvollzieher beantragen. Dann interessiert kein Mensch auch nur ein Buchstabe Deiner faulen Ausreden. So einfach.
Nein. Da habe ich nicht das geringste Verständnis für. Du hast keinen Anspruch auf Hartz4 so lange Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Allerdings hast Du Dich frühestmöglich bei der ARGE zu melden wenn Du Kenntnis davon hast, dass Du in absehbarer Zeit, also in den nächsten Monaten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wirst. Die ARGE kann Dir durchaus wegen mangelnder Mitwirkung eine Sperre von drei Monaten auferlegen. Wo Du dann gar kein Geld bekommst.
Was mit Unterhalt ist ist eine Frage die Du bitte bei den beiden erstgenannten Stellen klärst.
Frage:
Inwiefern kann mir eigentlich der psychologische Dienst helfen?
Schreiben die mich dann arbeitsunfähig? :O
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle bietet allen Studierenden die Möglichkeit, über Probleme in der persönlichen Entwicklung, über Beziehungs- oder Arbeitsschwierigkeiten, über spezifische psychische und psychosomatische Störungen zu sprechen.
...
Krankschreibungen erfolgen selbstverständlich nicht ....
oh schade :-(
Und er kann durchaus manchen wesentlichen Tipp geben um solche Situationen zu verhindern.
Ein einziges Mal beim Asta rein gesehen und dort mit einem Menschen geredet hätte diese Frage bereits beantworten können. Oder schlicht im Sekretariat des Fachbereichs mal nachfragen bezüglich der Thematik.
Ja, es wäre wirklich blöde, wenn die ganze Arbeit eines Semesters deswegen futsch wäre.
Kannst Du Dir nicht privat Geld leihen? V.a. was machst Du denn weiterhin ? Sobald Du ALG2 bekommst, musst Du an Maßnahmen teilnehmen oder Jobs übernehmen - was wird mit dem restlichen Studium?
Wende Dich mal an eine Schuldnerberatung - das musst Du ja auch irgendwie in den Griff kriegen.
Mir steht noch von einer Firma eine grosse Auszahlung zu, wegen der aktuell ein Rechtsstreit am laufen ist.
Wenn die dann da ist, gedenke ich mich wieder zu immatrikulieren
Anträge müssen erstmal bearbeitet werden und Schulden werden nicht bezahlt
Dachte, es gibt Darlehen vom jobcenter für solche Fälle wenn Wohnungsverlust droht?
ein Darlehen ist auch nur eine andere Form von Schulden .. anstatt Schulden gegenüber dem Vermieter Schulden gegenüber dem Staat
und wenn Deine große Zahlung kommt, die Du gerade einklagst, kannst Du erstmal Deine Schulden gegenüber dem Staat zahlen und die Bedürftigkeit dürfte wegfallen
wieso gehst Du nicht neben dem Studium arbeiten um Dich zu finazieren... die Finanzlücke besteht doch nicht erst seit gestern ...
Lange Ausführungen von Dir ....Eine Antwort : Ab zum Sozialamt am Montag früh !!
"Wenn Sie nicht behindert sind, bekommen Sie nix von uns"
Bekommt bzw. bekam ich dort schon zu hören.
Du wirst auch mit hartz 4 deine schulden nicht los.!
2 Rückwirkend bekommt man kein hartz 4 und die erstbearbearbeitunbg dauer 4-8 wochen.
3 ein darlehn vom jobcenter wegen mietschulden kann möglich sein.
Läuft bei dir :-D