HARTZ4 ALG II Dürfen meine Bekannte vorübergehend bei mir einziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Freunde dürfen dich vorrübergehend besuchen, ohne dass das schädlich für deinen Leistungsanspruch wäre.
Ziehen sie bei dir offiziell ein - und sei es nur vorübergehend -, kürzt man dir kopfanteilig die Kosten der Unterkunft.
Seid ihr zur Zeit zu zweit und kommen zwei weitere dazu, gibt es für dich und Kind nur noch die halbe Miete.
Zur Aussicht auf Alg2 siehe hier:
http://www.gutefrage.net/tipp/sgb-ii-leistungen-fuer-auslaender-unionsbuerger-und-drittstaatsangehoerige

.. sieht schlecht aus, solange nicht mindestens einer eine Arbeit findet ...

Wenn dein Vermieter mit einem Untermietvertrag einverstanden ist, dürftest du von daher erst einmal keinen Ärger bekommen. Natürlich müsstest du es dem Amt melden und bekämst deinen Mietzuschuss um den Untermietbetrag gekürzt.

Ich würde es mir trotzdem überlegen, denn deine Bekannte bekommt vorerst kein ALG II (dies wurde ja gerade per Gesetz bei Zuzug von EU-Ausländern festgelegt). Und damit wird ihr auch keiner eine Wohnung vermieten, sie könnte auch die Untermiete nicht bezahlen. Selbst, wenn sie als Besuch durchgeht und das JobCenter dir die Zahlungen deshalb nicht kürzt: Sie läge dir dauerhaft auf der Tasche, und du kannst von deinem ALG II keine weiteren 2 Personen ernähren. Und arbeiten kann sie mit einem kleinen Kind zunächst auch nicht.

Genau das soll ja verhindert werden, Dass jemand WEGEN der Grundsicherung nach Deutschland zieht. Außerdem müsste euer Vermieter damit einverstanden sein.

bist du dir denn sicher, dass deine Bekannte aus Polen hier in Deutschland Arbeitslosengeld II beantragen kann?

Polen hat m.W. das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) nicth unterzeichnet und daher besteht auch kein Rechtsanspruch auf Transferleistungsbezug in Deutschland.

Bzgl. der vorübergehenden Unterbringung solltest du einen Termin bei deiner Sachbearbeitung vom Jobcenter machen und denen die Situation schildern. Könnte mir vorstellen, dass es von deren Seite in Ordunng geht, aber was sagt denn dein Vermieter dazu?

Ich würde an deiner Stelle in einem solchen Fall niemanden aufnehmen. Du solltest dir ein Termin geben lassen und nachfragen, wie sich das finanziell auf dich auswirkt. Denn du wirst bestimmt finanziellen Nachteil dadurch haben. Inwiefern, dass solltest mit deinem zuständigen Sachbearbeiter klären.