HARTZ4, 6 Monate krank, dann Sozialamt?

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Sozialamt bezahlt, wenn Du arbeitsunfähig bist. Arge bezahlt wenn Du vermittelbar bist. Um einen ALgII Bezieher aufs Sozialamt zu verweisen bedarf es eines ärztlichen Gutachtens welches der Arbeitsvermittler veranlasst. Aufgrund des Ergebnisses vom Amtsarzt(fordert Bescheinigungen vom behandelnden Arzt an) wird weiter geklärt, welcher Geldgeber für Dich zuständig ist.

"Vermittelbarkeit" ist kein Kriterium für die Arge. Es geht um die Erwerbsfähigkeit.

Der Renterträger und oder Ärztliche Dienst entscheidet für wie lange man arbeitsunfähig ist und ob das dann auf Dauer ist und danach richtig sich dann der Anspruch ob SGB II (für erwerbsfähige) oder SGB XII (für nicht erwerbsfähige). Neugeborene werden zwar auch in die BG aufgenommen aber sind laut dem SGB II mit 15 Jahren erwerbsfähig.

Arge = Sozialamt

Die unterste Stufe an Leistungen ist bereits H4.

Auch im Krankheitsfall übernimmt die Leistung die Arge..

Nur dass die von der Krankenkasse dann entsprechend Geld einfordern.

Falsch

Menschen, die nicht erwerbsfähig sind: Als nicht erwerbsfähig wird eingestuft, wer nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Das sind in erster Linie kranke und behinderte Menschen. Das gilt auch für Menschen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Für all diese Menschen gilt, dass sie entweder Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhalten.

aus:

http://www.consumerblog.de/hartziv-wer-bekommt-kein-hartziv/

ARGE ist nicht gleich Sozialamt.
Die einen zahlen Leistungen nach SGB XII, die anderen nach SBG II und da gibt es einige mehr oder weniger kleine, aber feine Unterschiede im Leistungsumfang und den Anspruchsvoraussetzungen

es wird eher wahrscheinlicher sein, das derjenige ne einladung zum medizinischen dienst erhält, damit die arge sich vergewissern kann, ob eine schwerwiegende krankheit vorliegt...

Wenn, dann schicken sie dich zum Amtsarzt. Der soll dann feststellen, ob du evtl. Frührente (EU-Rente) beantragen sollst.