Hartz4 & Minijob - Abzocke?
Sorry für den etwas drastischen Titel.
Zu meiner Frage: Ich bin schwerbehindert und empfange Hartz4, da ich aktuell gesundheitsbedingt nicht lange arbeitsfähig bin. Da ich nicht 24h/Tag sinnlos zuhause herumsitzen möchte, habe ich Anfang letzten Monat einen leichten Minijob angenommen und verdiene damit brutto 70€ im Monat, also fast nichts.
Nun hat mir die ARGE aber für diesen Monat statt 409€ nur 129€ überwiesen, also 280€ abgezogen und ich frage mich: Wieso? (ein Bescheid darüber kam bisher noch nicht) Gilt bei Minijobs nicht ein 100€ Freibetrag?
Online finde ich im Bezug darauf nur diesen Satz "Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2017) 409 Euro um 280 Euro auf 129 Euro gemindert würde.",
aber gilt das nicht nur, wenn man tatsächlich 450€ verdient?
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich habe Ende der Woche schon einen Termin bei der ARGE, aber vielleicht kann schon vorher jemand helfen.
Vielen Dank!
3 Antworten
Dann musst du schriftlich fristgerecht einen Widerspruch einlegen und um eine geringere Anrechnung bitten,da dein monatliches Einkommen angenommen nie über 200 € kommt,am besten lässt du dir vom Arbeitgeber ( AG ) schriftlich bestätigen was du monatlich max.verdienst !
Das Jobcenter ist hier von vollen 450 € ausgegangen,nur dann kommt man auch auf 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen,dann hätte man 170 € an Freibeträgen.
Also bis 100 € Brutto / Netto hast du gar keine Abzüge von deinem ALG - 2,erst wenn du darüber verdienst,dann blieben dir vom übersteigenden Betrag der über diesen 100 € - 1000 € Brutto liegt noch einmal 20 % Freibetrag und von 1000 € - 1200 € Brutto kämen noch einmal 10 % an Freibetrag dazu.
Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen bzw.bei einem 450 € Job von dem was dann aufs Konto kommt und das ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen,dass dann auf deinen Leistungsanspruch angerechnet würde.
Da kann es sich nur um einen Irrtum handeln, kläre das am besten bei deinem Gespräch. Nicht vergessen: Lohnabrechnung mitnehmen, aus der sich die von dir verdienten 70 Euro ergeben.
Ich persönlich glaube, dass dein Arbeitgeber irgendwie die Einkommensbescheinigung nicht richtig ausgefüllt hat. Gehe zusammen mit deinem Berater das Dokument nochmal durch.
Das kann Dir hier keiner richtig beantworten.
Und vermutungen helfen Dir auch nicht weiter.
Da musst Du schon bei der ARGE nachfragen, nur die wissen es warum es so ist.