Hartz IV und Zweckgebundene Schenkung - was tun?

3 Antworten

Lass dir von deinen Verwandten etwas schriftlich geben, dass du das Geld zweckgebunden für deinen Zahnarzt zur Verfügung gestellt haben und das Geld für keinen anderen Verwendungszweck offen ist.

In dem Schein sollte auch stehen, dass deine Familie die Summe ansonsten zurückfordern müsste.

Das Geld wurde dir doch sicher auf dein Konto überwiesen und du bist noch im Besitz des Kontoauszuges ?

Dann würde ich auf Nummer sicher gehen und es zurück überweisen,die Zahlungen können diese dann für dich erledigen und du hast dadurch keine Probleme.

Sollte die Frage dennoch kommen,warum Geld überwiesen wurde,dann kannst du ja belegen das du es auch von diesem Kontoinhaber bekommen hast,wegen Streitigkeiten dieses aber zurück überweisen musstest,dies als zinsloses Darlehen gedacht war,dass du deine Kosten für die Behandlung zahlen kannst.

Nein, Du mußt erst Deine Eigenmitteln verbrauchen, bevor Du öffentliche Mittel beanspruchen kannst. Sonst ist es Sozialbetrug.

Das ist mir bewusst. Meine "Eigenmittel" liegen jedoch unter dem Freibetrag. Der Betrag der mir überwiesen wurde ist in etwa deckungsgleich mit dem Kostenvoranschlag des Kieferorthopäden und wird somit in den nächsten 3 Jahren verbraucht. 

Den Kieferorthopäden hätte man ja auch gut und gerne vom Konto des Schenkers aus bezahlen können. Dann gäbe es dieses Dilemma nämlich gar nicht :)