Hartz IV und Zweckgebundene Schenkung - was tun?
Moin moin,
aktuell bin ich in der unangenehmen Lage mein Studium wegen einer Depression abbrechen zu müssen. Ich bin aus ebenjenem Grund nicht in der Lage sofort eine ungelernte Tätigkeit auszuüben oder ein Praktikum zu absolvieren. Folglich werde ich für (hoffentlich nur ein paar Monate) Hartz IV beantragen müssen. Mit 22 Jahren steht mir ein Freibetrag von 3300 € zu. Durch eine "zweckgebundene Schenkung" aus der Familie (Zweck: Kieferorthopäde: 3 Jahre Klammer, Zähne ziehen lassen) liege ich aktuell klar über dem Freibetrag. Gäbe es diese Schenkung nicht, so läge mein Vermögen darunter!
Nun stelle ich mir die Frage ob ich das Kapital an den Besitzer zurückführen kann und dennoch vor dem Sozialamt mit weißer Weste dastehe. Gibt es Sonderregelungen bzgl. der Gesundheit?
Mit freundlichen Grüßen Jakob
3 Antworten
Lass dir von deinen Verwandten etwas schriftlich geben, dass du das Geld zweckgebunden für deinen Zahnarzt zur Verfügung gestellt haben und das Geld für keinen anderen Verwendungszweck offen ist.
In dem Schein sollte auch stehen, dass deine Familie die Summe ansonsten zurückfordern müsste.
Das Geld wurde dir doch sicher auf dein Konto überwiesen und du bist noch im Besitz des Kontoauszuges ?
Dann würde ich auf Nummer sicher gehen und es zurück überweisen,die Zahlungen können diese dann für dich erledigen und du hast dadurch keine Probleme.
Sollte die Frage dennoch kommen,warum Geld überwiesen wurde,dann kannst du ja belegen das du es auch von diesem Kontoinhaber bekommen hast,wegen Streitigkeiten dieses aber zurück überweisen musstest,dies als zinsloses Darlehen gedacht war,dass du deine Kosten für die Behandlung zahlen kannst.
Nein, Du mußt erst Deine Eigenmitteln verbrauchen, bevor Du öffentliche Mittel beanspruchen kannst. Sonst ist es Sozialbetrug.
Das ist mir bewusst. Meine "Eigenmittel" liegen jedoch unter dem Freibetrag. Der Betrag der mir überwiesen wurde ist in etwa deckungsgleich mit dem Kostenvoranschlag des Kieferorthopäden und wird somit in den nächsten 3 Jahren verbraucht.
Den Kieferorthopäden hätte man ja auch gut und gerne vom Konto des Schenkers aus bezahlen können. Dann gäbe es dieses Dilemma nämlich gar nicht :)