hartz IV und stiftungsgelder

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Krebsstiftung hat doch eine genaue Definition. Sie wird Dir Auskunft geben können ob das Geld auf hartz IV angerechnet wird. In der Regel zahlt sie um gegen Krebs zu kämpfen, für Forschung und Behandlung. Und ist als gemeinnützig anerkannt.

Vorgehen also:

Von der Krebsstiftung eine Zusage schriftlich und damit dann zur ARGE um das schriftlich abzuklären.

Weiter sich im Hartz-IV-Forum anmelden für alle Fälle.

Jedes Einkommen ist anzugeben. In wie fern es dann angerechnet wird, hängt davon ab, ob es "zweckgebunden" ist. Von einer Unfallrente z.B. werden nur 30 € als Werbungskostenpauschale akzeptiert.

Die Privilegierung / Anrechnungsfreiheit solcherlei Einkommens dürfte davon abhängen, auf welcher gesetzlichen Grundlage gezahlt wird und/oder ob diese Gelder ausdrücklich für einen exakt definierten Zweck bestimmt sind.

Nein. Dieses zählt nicht als Einkommen. Eine Sozialberaterin hat mir das selbst gesagt. Allerdings gibt es sehr enge Regeln für diese einmalige Unterstützung.

Erkundige dich am besten noch einmal bei der deutschen Krebshilfe.