Hartz IV und Azubi wollen zusammen ziehen, ist das möglich?

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Hallo Malibu0302, also, obwohl bei uns zu Hause alles okay ist, haben unser Sohn und seine Freundin sich entschlossen vor zwei Jahren auszuziehen. Schwiegertochter war zu der Zeit noch in der Lehre und unser Sohn fing seine gerade an. Da auch wir zur damaligen Zeit zu den Hartz4 Empfängern gehörten, dachten auch wir es wäre nicht möglich das die beiden ausziehen können. Vom Arbeitsamt ist ja eine Altersgrenze von 25 vorgegeben, bis wann die Jugendlichen noch bei den Eltern wohnen müssen!!! Als kleiner Tipp; uns kam zu Gute, das unsere Schwiegertochter 30 Km weiter gewohnt hat. Ihre Ausbildung dort hatte und unser Sohn auch seine Lehre in dem Ort beginnen konnte. Das Arbeitsamt war der Meinung, es wäre ihm nicht zumutbar, täglich die 30 Km hin und zurück zu fahren, da seine Arbeitsstelle über keine Internat verfügte. Bei seinem Schwiegervater konnten beide auch nicht wohnen, da noch die Oma mit in der 3 Zimmer-Wohnung wohnte. So entschlossen sich beide mit dem Arbeitsamt, der Kindergeldkasse, der BAB-Stelle und der Wohnungsverwaltung zu reden. Sie trafen auf sehr verständnisvolle Beamte, die ein Herz mit den Beiden hatten und somit kamen sie im Alter von 18 Jahren an ihre erste gemeinsame Wohnung. Obwohl alle Beteiligten Zweifel hatten, bewältigen Beide ihren Alltag wunderbar. Inzwischen denken sie auch über einen weiteren Umzug (in einem Jahr) nach, wenn unser Sohn seine Ausbildung fertig hat. Dann möchten beide ihre Beamtenlaufbahn in Angriff nehmen und nach Hannover gehen. Zwar ist das von uns sehr weit weg (800 Km), aber sie sind erwachsen und müssen auch ihr eigenes Leben leben. Ich wünsche euch auf jeden Fall, das ihr den gleichen Mut, gegenüber den Behörden, aufbringt. Alles Gute für eure Zukunft.

Hallo an alle,

als erstes möchte ich mich vielmals für eure Antworten bedanken, ihr habt mir schonmal sehr weiter geholfen. Ich habe mich bei der Caritas gemeldet und die haben mir ihre Hilfe angeboten und dass es auch möglich ist, dass ich mit meinem Freund ausziehen kann. Nun habe ich auch eine Telefonnummer von einem Institut für Jugendhilfe erhalten und werde da auch gleich anrufen und einen Termin vereinbaren. Im Moment schaut es also relativ gut aus, dass ich aus der Wohnung hier ausziehen kann. Wenn ich weitere Informationen habe, werde ich mich umgehend weiter bei euch melden.

Grüße Malibu

Öhm ich bin arbeitslos und er hat die Ausbildung. Ich habe keine Ahnung, wir waren heute beim Arbeitsamt und der Typ meinte ich würde nichts kriegen aber er würde BAB kriegen, gerade habe ich wieder angerufen meint ein anderer, dass ich ALG 2 kriegen würde und wieder ein anderer weiss gar nichts dazu, deswegen bin ich gerade so ratlos

Also: Du hast zur Zeit (weil nicht in Ausbildung und ausbildungssuchend gemeldet und nur" Minijob) grundsätzlich Anspruch auf ALG II. Dein Freund hätte bei Auszug Anspruch auf BAB und somit keinen Anspruch auf ALG II. Ihr werdet dennoch bei eigener Wohnung als Bedarfsgemeinschaft zusammen gezählt. Dein Freund könnte, wenn BAB nicht reicht, zusätzlich einen sogenannten Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft (sein mietanteil dann) beantragen. jetzt das ABER: Da ihr beide unter 25 Jahre alt seid und noch im elterlichen Haushalt wohnt, ohne euren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, bedarf es der Zustimmung zum Auszug. Wenn eure Eltern zur zeit ALG II bekommen, solltet ihr euch die Zustimmung zum Auszug (unter Angabe eurer Gründe) holen/ geben lassen. Es kann sein, dass man euch zur (hier in Berlin) sozialen Wohnhilfe (im Bezirksamt/ Sozialamt) schickt um von dort eine Stellungnahme des dortigen Sachbearbeiters zu erhalten (dort wird ein Gespärch gefüht, wo ihr eure gründe dalegen könnt). Dort solltet ihr vorab auch hingehen, wenn eure Eltern kein ALG II bekommen. Wenn ihr die habt, steht einem Auszug nichts entgegen. Aber beachte: du stellst dann einen eigenen ALG II Antrag (zusammen mit ihm), musst dann Wohnungsangebote vorlegen, die den sogenannten Angemessenheitskriterien entspricht (also nicht zu teuer). Wenn auch das alles ok ist, beachte bitte das du jedoch"nur" die halbe Miete und vor allem die halbe Kaution bekommst (da er nach Auszug ja dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat). Also von allem die Hälfte. Das also erst mal so weit von mir...viel Erfolg!

Ihr könnt zusammenziehen, keine Sorge. Sprecht mal mit dem Amt, ob ihr nicht sogar einen WBS bekommt und sucht euch dann was kleines feines. Viel Glück euch beiden.

Was ist denn WBS?

@Malibu0302

Wohnberechtigungsschein