HARTZ IV nach Insolvenz in der Selbstständigkeit?
Ein Freund von mir muss evt. mit seiner Firma Insolvenz anmelkden, was ist nun, wenn er dann keine Arbeit mehr hat? Bekommt er dann zumindest Hartz IV? Geht ja auch um die Krankenkasse etc.
6 Antworten

Wenn er arbeitsfähig im Sinne der Hartz IV Gesetze ist, d.h. 15 Wochenstunden arbeiten könnte und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, erhält er sogenanntes ALG 2 und auch angemessene Kosten für die Unterkunft.
Wenn er Geld von der ARGE erhält ist er auch automatisch krankenversichert.

Wenn es sich um eine sog. Regelinsolvenz handelt wird geprüft ob der Firmeninhaber Lebenspartnerin hat, dann muß die Partnerin, wenn sie ein Einkommen hat den Mann mitversorgen und es gibt kein Hartz IV. Es ist nicht so einfach Hartz IV zu kriegen wenn man nicht alleinstehend/lebend ist. Bitte vor Behördengang Kriterien anschauen! Viel Glück!

Ja. er wird nicht alleine gelassen. Er muss sich nur arbeitssuchend melden und wenn es soweit ist auch Hartz IV beabtragen. Hungern wird er nicht müssen und Krankenversicherung und eine bescheidene Bleibe kriegt er auch bezahlt.

wenn er sich arbeitssuchend meldet wird er hartz 4 erhalten.
er muss sich dann bei einer krankenkasse anmelden zu der die arge die beiträge überweist.

schau dfir mal diese seite an http://wohlstandonline.de/2011/04/trotz-hartz-4-und-insolvenz-selbststandig-machen/
gruss joerg
Nicht hungern mit Hartz IV? schwierig!