Hartz IV, aber kein Konto

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. sind Barschecks relativ normal bei Hartz IV. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Antragsannahme zu verweigern, nur weil der Antragsteller kein (eigenes) Konto angibt.

  2. muß nur irgendein Konto angegeben werden, damit das Geld unbar gezahlt wird. Keinesfalls muß der Hilfeempfänger auch Kontoinhaber sein. Spätestens das Konto der Schwester ist absolut ausreichend.

Was kann man Schlußendlich machen?

Den Antrag abgeben und auf einen Bescheid warten. Wenn die Annahme verweigert wird, führt der erste Weg zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts. Das ist dann ein Selbstläufer.

Die ARGE ist verpflichtet zur Antragsentgegenname genau so wie sie auch Barschecks ausgeben oder übersenden muss, Banken und Sparkassen müssen nicht Konten eröfnen, Negatieveintragungen bei Schufa u.s.w. natürlich kann sich die Schwester bereit erklären sein Geld auf ihr Konto, durch die Arge, überweisen lassen, muss nur im Antrag mit stehen unter der Rubrik Kontoinhaber, schwester kann ja noch eine Erklärung schriftlich auf einem gesonderten Blatt dem Antrag beifügen!!!

Ich hab bei der Arge auch nie ein Konto angegeben und immer alles auf das Konto von meinem Vater überweisen lassen, weil die seine Kontodaten schon hatten. Bei uns gab es dabei nie Probleme. Also sollte es bei euch dann eigentlich auch keine Probleme geben, aber bei denen weiß man ja nie...

Es gibt ja noch andere Banken als die Sparkasse, versucht es doch mal bei einer anderen Bank

Gibt es keine Postanweisungen mehr?, früher hat der Postbote das Geld gebracht