Hartz 4....verheiratet,aber getrennte wohnung....

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Ja, natürlich ist es möglich. Weder im SGB II noch in irgendeinem anderen Gesetz steht geschrieben, daß Ehepartner auch eine gemeinsame Wohnung haben müssen.

Mit der Hochzeit seid ihr allerdings einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn also einer von beiden mal Arbeit finden soltlte, muß er von seinem Einkommen den anderen mit unterstützen. Auch, wenn ihr nicht zusammen lebt.

danke für deine antwort.eine die mir auch weiter hilft und nicht nach einem warum und wieso fragt. das man einander unterhaltspflichtig ist,davon bin ich ausgegangen....... und wie gesagt,es soll ja auch kein dauerzustand sein.... vielen dank nochmal..............

mit frdl.grüßen

@sandra1109

Bitte schön :-) Und danke für den Stern.

soll ja auch kein dauerzustand werden,aber im moment wohnt noch mein siebzehnjähriger sohn bei mir,der nicht so gut auskommt mit meinem partner.

Dann warte eben. Dein Partner läuft dir doch nicht weg. Und falls doch, so wäre er es ja auch nicht wert gewesen.

Zwei Haushalte aber verheiratet sein. Das passt nicht zusammen.

soll ja auch kein dauerzustand werden,aber im moment wohnt noch mein siebzehnjähriger sohn bei mir,der nicht so gut auskommt mit meinem partner.

@sandra1109

Naja, es kann sein das eure Zuschüsse neu berechnet werden, da ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob ihr euch dann 2 Mieten leisten könnt, müsst ihr ausrechen.

Wer heiraten will, muss sich das leisten können. Das gilt erst recht, wenn jeder seine eigene Wohnung behalten will. Das Amt wird euch diesen Luxuswunsch nicht erfüllen.