Hartz 4 nur für die Ehefrau und Kind, obwohl ich eine Sperre habe - ist das möglich?

2 Antworten

Wenn ihr über eurem Schonvermögen liegen würdet,dann würde die Frage sicher nicht kommen,also wird deine Frau / Tochter und auch du einen Anspruch auf ALG - 2 haben !

Nur wirst du eine Sanktion von 30 % deines maßgeblichen Regelsatzes bekommen und das über 3 Monate.

Das würden dann von 364 € Regelsatz 30 % weniger sein.

Deiner Frau stehen die vollen 364 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zu und deiner Tochter ihr Regelsatz,kommt darauf an wie alt sie ist,dazu dann die volle KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und dazu dein gekürzter Regelsatz.

Denn bei einer Sanktion in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gibt es keine Sippenhaftung,es darf also kein Mitglied der BG - durch eine Sanktion des anderen bestraft werden.

Es kann aber sein das die Leistungen nach dem Ende deiner Sperre zurück gefordert werden,zumindest ein Teil davon,euch also diese Leistung teilweise nur als zinsloses Darlehen gezahlt würde,dass käme dann auf euren Bedarf nach dem SGB - ll an und wie hoch dein ALG - 1 ausfallen würde.

Denn wenn das anrechenbare ALG - 1 euren Bedarf nicht decken würde,dann hätte euch unter Umständen ja eh eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zugestanden,deshalb würde dann ggf. auch nicht das ganze ALG - 2 zurück gefordert.

Warum geht man nicht einfach zum Amt und klärt das da, anstatt sich irgendwelche halbqualifizierten Ratschläge im Internet zu holen?