Hartz 4 Vorschuss

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Wenn du jetzt schon anspruchsberechtigt bist, steht dir ab 09.03 ALG II zu. Du kannst auch direkt hingehen zum JC und dort deine finanzielle Situation darlegen. Musst dazu aber die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen! Sag am besten, du hast kein Geld mehr fürs Essen. Bekommst dann eine Karte beim JC, welche du am Automaten im JC einlösen kannst und hast sofort dein Geld!

Es wird oft gefragt wie es mit Vorschuss / Vorläufiger Leistung aussieht, wenn man keine Mittel hat.

Dazu, kurz und knapp folgender Gesetzestext.

SGB I (Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) -Allgemeiner Teil -

$ 42 Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.

Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

§ 43 Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.

§ 47 Auszahlung von Geldleistungen

Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.

Ich hoffe der Tip kann eine erste hilfreiche Information sein.

M. f. G. Michael

Habe ja beim Antrag am 09.03.10 schon die Kontoauszüge der letzten Monate vorgelegt. Sind nicht eher die aktuellen Auszüge,das heisst diesen Monats relevant!? Da ist ja ersichtlich,dass mir kein Geld zur Verfügung steht imo.

Wenn der Bewilligungszeitraum am 09.03. beginnt, ist auch die Leistung ab 09.03. bis 31.03. zeitgleich mit dem Bescheid rausgegangen. Also müsste das Geld bereits unterwegs sein oder auch schon auf Deinem Konto gutgeschrieben sein. Dann bekommst Du auch keine Barzahlung mehr.

Ja kannst du, bekommst dann einen Barscheck.