Hartz 4 vorläufiger Bescheid - wann Auszahlung?
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Am Donnerstag erhielt ich meinen vorläufigen Bescheid von Januar-Juni vom Jobcenter, und wollte mal nachfragen, wann die Auszahlung getätigt wird? Sofort, oder erst am Ende des Monats, da Januar und Februar ja theoretisch schon gezahlt werden müsste? Weiß auch jemand , ob beim Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes die Miete schon inbegriffen ist? Wenn nicht, hätte ich nämlich abzüglich der Miete "nur" 70€ zum leben...
Wär super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke im Vorraus!
4 Antworten
Ich habe die Erfahrung gemacht, das bewilligte Leistungen zeitgleich mit Bescheidsdatum überwiesen werden. Die anstehende Zahlung dürfte demnach sehr zeitnah bei Dir sein. Ab März erhälst Du dann die Leistungen immer im voraus, d. h. Ende des Monats für den Folgemonat. (Ende Feb. am letzten Werktag für März)
Die Kosten für Unterkunft und deren Nebenkosten sind im Regelsatz nicht enthalten, werden aber zeitgleich in der beantragten und genehmigten Höhe ausbezahlt. Stelle aber sicher, das Du die Mietzahlungen pünktlich (!!!!!) an Deinen Vermieter weiterleitest, um drohende Kündigung o. ä. zu vermeiden. Diese Leistung könntest Du auch ggfs. auf Antrag bzw. Deine Bitte hin direkt vom Jobcenter an Deinen Vermieter überweisen lassen, somit wäre sichergestellt, das 1. die Zahlung pünktlich eingeht und 2. das Jobcenter einen Nachweis über die Verwendung des Geldes hat.
Die Miete ist inbegriffen.Ausser du willst das die Miete gleich an den Vermieter geht,dann bekommst du das Geld weniger.
Du bekommst das Geld für Januar und Februar so schnell wie möglich. Ab März dann immer am letzten des Monats.
Auf Seite 1 steht die genaue Aufschlüsselung Deiner Leistungen:
Regelbedarf + Bedarfe für Unterkunft und heizung.
danke!
Am letzten des Monats für den darauf folgenden Monat!!
Ein Anruf in der zuständigen Leistungsabteilung der ARGE & die Frage ist sofort beantwortet.