hartz 4 unter 25.. obdachlos

5 Antworten

Harz 4 wird unter 25 gezahlt wenn der Betroffen eine eigen Wohnung hat und es ihm nicht zumutbar ist bei den Eltern zu wohnen.

Das können vom Jugendamt bestätigte Problem sein , od er ist zur Arbeitsuche in einer andern Stadt

Ich hoffe er ist noch in der Lage mal zum Sozialamt zu gehen um sich helfen zu lassen, die helfen bei allen denkbaren Problemen, die stellen mit ihm auch einen Plan auf was er in welcher Reienfolge erledigen muss , das einzige was er wirklich sein muss, er muss den Willen haben sich helfen zu lassen und auch seine jetzige Situation ändern wollen, denn wenn das nicht der Fall ist ist jeder Weg umsonst!!!

vielen vielen dank schonmal für euere schnellen antworten! es war sehr hilfreich!

er lebt in berlin und kommt leider wie es aussieht schon lange nirgendwo unter. das letzte mal schlief er einfach draußen im schnee was mich dazu bewegt hat das selbst in die hand zu nehmen weil er es anscheinend nicht von alleine schafft. einen antrag hat er noch nicht abgegeben. ich glaube er hat viel zu große angst bekommen das er sich mit seinen eltern auseinandersetzen werden muss wegen den ganzen fragen die er über sie beantworten soll.. da wird es bestimmt schon an ihren gebutrstags daten scheitern geschweige denn derzeitigen lebensort usw. ich wusste nicht das das amt sich diese daten einholt wenn man selbst keine ahnung hat. ich werde jetzt mal schauen das ich mit ihm zusammen dahin gehe und wir den antrag zusammen ausfüllen. danke!

Hast du denn noch meine Antwort gelesen?

Gruß, Kneetkopp

Hallo,

in welcher Stadt hällt er sich überwiegend auf bezw. wo kommt er unter aktuell? Er hat auf jeden Fall einen Anspruch auf ALG II und aufgrund der aktuellen, von dir beschriebenen Situation kann man ihn auch nicht auf den elterlichen Haushalt verweisen und Hilfe verweigern, auch wenn er noch unter 25 ist.

Hat er denn bereits einen Antrag auf ALG II abgegeben?

Persönlich würde ich empfehlen, eine Sozialberatung oder Wohnungslosenberatung der Caritas etc. aufzusuchen und dort mal um Rat fragen. Müsste man mal über Google suchen, welche Angebote es diesbezüglich gibt in seiner Stadt.

Drücke ihm fest die Daumen und wünsch alles Gute!

Gruß, Kneetkopp

will das amt ihm wohl nix zahlen da er noch unter 25 ist

Das klingt nicht unbedingt so, als hätte er einen (nachweislichen) formellen Antrag gestellt und darauf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen - sondern eher, als hätte er sich "mündlich" erkundigt... und wurde daraufhin vom Jobcenter mündlich abgewimmelt.. ? - Es ist richtig, dass für unter 25Jährige der Auszug aus dem Elternhaus bzw. eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt werden (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Bei schwierigen Familienverhältnissen kann man sich ans Jugendamt wenden und sich wegen der Möglichkeiten beraten lassen; das Jugendamt kann dann ggf. auch einen Umzug befürworten. Ob/ Inwieweit man dort noch für einen 23 Jährigen "zuständig" ist, kann man erfragen.

Er wohnt aber ja anscheinend eh schon länger (?) nicht mehr daheim, und anscheinend lagen/liegen auch bereits bekannte Härtefallgründe vor (man kommt ja nicht ohne Grund ins betreute Wohnen). Wichtig ist, dass er seinen Antrag nachweislich stellt, darin auch die Härtefall(vor)geschichte darlegt und warum er nicht auf's Elternhaus verwiesen werden kann - und dass er auf einen schriftlichen Bescheid besteht (der ihm zusteht). Er hat auch das Recht, zu jedem Termin/ Vorsprechen beim Jobcenter eine Begleitperson als sogenannten Beistand mitzubringen. - Alle Formulare, Ausfüllhilfen und das Merkblatt SGB II hier -> http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Am schnellsten und unkompliziertsten wäre es allerdings, wenn seine Mutter/Eltern ihm einen Zweizeiler mitgäben, dass er nicht mehr bei ihnen wohnen kann bzw. von ihnen nicht wieder aufgenommen wird. Ab 18/Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen (Ende der Betreuungs-/Aufsichtspflicht, BGB) - und damit wäre dann auch die grundsätzliche Notwendigkeit einer eigenen Unterkunft für ihn gegeben.

und seine eltern noch für ihn verantwortlich sind.

Wieso.. er ist volljährig. Und falls damit die eventuelle Unterhaltspflicht der Eltern ihm gegenüber gemeint war: Die besteht während der Erstausbildung. Scheint bei ihm aber ja nicht der Fall zu sein.. ?

um den antrag auszufüllen braucht er einiges von mutter und vater was für ihn unmöglich erscheint.

Eigentlich kann es da nur um die Formular-Anlage UH gehen, die er ausfüllen soll ? Alles Andere, was das Jobcenter eventuell sonst noch haben/ wissen will und was er seinerseits nicht über die Eltern weiss bzw. nicht vorlegen kann, das kann/ muss das Jobcenter ggf. direkt bei den Eltern selbst anfordern.

er hat glaube ich nicht mal einen personalausweis.

Hat noch nie einen gehabt..oder verloren.. ? Mal bei der Stadt/ Ausweisstelle erkundigen, wie er (je nachdem) vorgehen muss. Ein vorläufiger Perso kostet meines Wissens 10 Euro plus Kosten für's Passbild. Das schnell zu regeln dürfte vermutlich sein kleinstes Problem bei dem Ganzen sein.