HARTZ 4 und geringfügige Beschäftigung nicht gemeldet! Anklageschrift erhalten!
Hallo,ich habe ziemlichen Mist gebaut! Hatte ab September 2009 bis Juli 2010 nebenbei gejobbt. Da ich jedoch Hartz 4 empfangen habe und dies nicht gemeldet hatte, habe ich nun eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft bekommen! Das Geld, das ich vom Jobcenter zu Unrecht bezogen habe, zahle ich bereits seit einigen Monaten ab. Aber dass dann noch eine Anklageschrift folgen würde, hätte ich nicht gedacht. Das Blöde ist, dass ich einfach nicht wusste, dass ich das beim Jobcenter melden muss. Ich dachte, bis zu 165€ monatlich seien anrechnungsfrei, und durchschnittlich habe ich wirklich nicht mehr als 150€ monatlich verdient.Angewendete Vorschriften: § 263 Abs. 1 StGB, §§ 1, 105 JGG.Was soll ich denn nun machen? Soll ich zum Anwalt damit? Habe 7 Tage Zeit, mich dazu zu äußern! Was für eine Strafe könnte ich denn im schlimmsten Fall bekommen?Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!! Danke im Voraus!!
2 Antworten
Wenn du Glück hast, wird das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Dass du das nicht gewusst hast, interessiert niemanden. Du hast bei der Antragstellung dafür unterschrieben, dass du die Regeln gelesen hast. Sonst hättest du gar kein Geld erhalten.
und wie ist die Sache ausgegangen? Sie waren hoffentlich beim Anwalt für Strafrecht?
Also sowas was du gemacht hast ist Steuerhinterziehung!Geh lieber zum Anwalt, der kann dich informieren.
Im schlimmsten Fall, müsstest du eine Bewährungsstrafe bekommen.
Also, ich kenn mich da nicht gut aus, also sei nicht sofort verunsichert.
Das ist Betrug. Besser einen Antwalt aufsuchen.
Richtig. Betrug.
Immer mit der Ruhe. Ich hab doch gesagt ich kenn mich da nicht aus.Sorry !Ja ann halt Betrug.
Blödsinn, Steuerhinterziehung. Wenn dann ist es Leistungserschleichung. Also Sozialbetrug.