Hartz 4 und dennoch Kleingewerbe eröffnen?

6 Antworten

Du kannst Dich mit einem Kleingewerbe selbständig machen und dann als "Aufstocker" so lange weiter Sozialleistungen beziehen, bis sich die Bude trägt.

Das Jobcenter freut sich normalerweise über aktive Leute wie Dich: damit fliegst Du nämlich aus der Arbeitslosenstatistik. Und für Dich ist der Vorteil, dass die Dich dann auch mit irgendwelchen Schwachsinnsmaßnahmen in Ruhe lassen.

Der Papierkram für ein Kleingewerbe hält sich in Grenzen. Du solltest das ganze allerdings auf jeden Fall in Abstimmung mit dem Jobcenter machen und auf keinen Fall etwas verheimlichen.

Der Papierkram ist minimal. Du mußt für immer für ein 6 Monate im Voraus dein Einkommen schätzen, das wird dann entsprechend deiner Schätzung angerechnet, du bkommst eine vorläufige Bescheid, und nach Ablauf der 6 Monate deine Umsätze und deine Kosten belegen, anhand einer einfachen Einnahmen und Kostenaufstellung. daraus errechnet sich dein Gewinn, der dann in dem folgenden endgültigen Bescheid berücksichtigt wird. Dein Selbstbehalt ist größer, als bei einem Job mit AG.

Ggf. bekommst du sogar Hilfe, d.h. zusätzliches Geld für die erste Zeit, das du nicht zurückzahlen mußt. Geh hin, laß dich schlau machen.

Gewerbe anmelden - beim Jobcenter anzeigen und regelmäßig die Einkünfte nachweisen (Zuflussprinzip)

Du musst dann jeweils deine Einnahmen dem JobCenter melden. Du hast einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.

plus eine Versicherungspauschale von 30 Euro.

@Bitterkraut

die ist in den 100 € Freibetrag bereits enthalten

Gute idee, falls du wirklich gut verdienst, ruf mal bei der ARGE an.