Hartz 4 und Auto geerbt

3 Antworten

So einfach wird das nicht werden !

Denn das KFZ - war vorher deiner Mutter und du hast es jetzt erst geerbt und somit ist es kein Vermögen,sondern einmaliges Einkommen und das wird auf deine Leistungen angerechnet,sobald du dieses verwertet hast.

guten Morgen verwerten heißt doch verkaufen oder ich will es ja nicht verkaufen da ich es brauche oder muss ich es verkaufen und wenn ja gibt es da einen Weg dass ich es nicht muss weil an dem Auto sind sehr viele Erinnerungen und so aber das interessiert der ARGE ja nicht

@DerGute40

Genau das soll es heißen !

Ein Erbe,ist wie jedes anrechenbare Einkommen oder einmalige Einkommen,in deinem Fall das Erbe,für den Unterhaltsbedarf einzusetzen,soweit dies Möglich ist und keine unbillige Härte bedeuten würde.

Wenn das KFZ - schon in deinem Besitz gewesen wäre und du dein Schonvermögen inkl.eines Zeitwertes ( PKW ) deines PKW - von 7500 € nicht überschritten hättest,dann würde eine Verwertung nichts bringen,weil der Überschuss,aus dem Verkauf,dann deinem Schonvermögen wieder zugerechnet würde und du dir ein angemessenes KFZ - mit dem Erlös kaufen könntest,welches dann den Zeitwert von 7500 €,nicht übersteigen würde.

Ist das KFZ - also deinem Erbe zuzuordnen,dann wirst du es entweder Verkaufen müssen und von dem Erlös deinen Unterhaltsbedarf für die nächsten 6 Monate bestreiten müssen,inkl.deiner Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung ( ca.160 € ) pro Monat,die du dann selber zahlen müsstest oder evtl.käme dann ein zinsloses Darlehn in Betracht,wenn der Verkauf des PKW,wie gesagt,eine unbillige Härte für dich darstellen würde,wenn du darauf angewiesen bist.

Dann musst du aber das gesamte Darlehn zurück zahlen,ggf.hast du auf den Zeitwert des PKW - für die 6 Monate,dann pro Monat einen Freibetrag von 30 € Versicherungspauschale,wenn du keinen Nebenjob oder im allgemeinen einer Tätigkeit nachgehst.

Denn dann kannst du auf dein Erwerbseinkommen schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , geltend machen und darin gibt es in der 1 Stufe der Freibeträge,einen Grundfreibetrag von 100 €,in diesem sind dann die 30 € Versicherungspauschale schon enthalten.

Das ganze würde dann meiner Meinung nach so laufen müssen !

Willst du also das KFZ - nicht verkaufen,dann wird das Jobcenter einen aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs haben wollen,damit dieser Betrag dann durch die 6 Monate geteilt werden kann.

Dieser Betrag wird dann auf deine ALG - 2 Leistung angerechnet,würde dein Bedarf,trotz Einrechnung deines KK - Beitrages,unter dem monatlichen Betrag liegen,der sich aus der Teilung ergeben würde,hättest du für die nächsten 6 Monate,keinen Leistungsanspruch,deshalb dann ggf.das zinslose Darlehn,damit du deinen Lebensunterhalt inkl.KK - Beiträge,finanzieren kannst.

Das ist aber eine kann Bestimmung,das dir dieses zinslose Darlehn gezahlt werden könnte,kann genau so gut abgelehnt werden,wenn das Jobcenter keinen Grund dafür sieht und das KFZ - ein ganz normales Fahrzeug ist,was also durchaus verkauft werden kann.

Nach diesen 6 Monaten,würdest du dann normalerweise ganz normalen Anspruch haben,wenn sich an deiner Bedürftigkeit nichts geändert hätte.

Angenommen das KFZ - würde einen Zeitwert von 8000 € haben,das würden dann auf 6 Monate verteilt,ca.1333 € sein,würde man die 30 € Versicherungspauschale abziehen können,dann würden ca.1300 € pro Monat bleiben.

Es würde dann auf deinen derzeitigen Bedarf bzw.deine ALG - 2 Leistung ankommen,diese würde dann von diesen ca.1300 € anrechenbarem Einkommen abgezogen.

Würdest du 740 € pro Monat bekommen,kämen dann noch die ca.160 € für die KK - Beiträge dazu,gesamt also ca.900 € Bedarf pro Monat. Das Jobcenter müsste dir dann ein zinsloses Darlehn von ca.5400 € zur Verfügung stellen,damit du diese 6 Monate überbrücken könntest,aber wie gesagt,kann,muss nicht bewilligt werden.

Nach diesen 6 Monaten,geht dann das KFZ - vom einmaligen Einkommen,in privilegiertes Vermögen über.

Mein Beileid zum Tod deiner Mutter...

Mit einem angemessenen PKW hat das Jobcenter keine Probleme. Schließlich verschafft es dir auch die Mobilität, die du für eine Arbeitsaufnahme brauchst. Es sollte nur kein Luxusmodell sein.

das denke ich mir auch so aber wie ist das ich habe gelesen Das ein Erbe als Einkommen angerechnet wird somit müsste ich es komplett verkaufen und davon leben aber dann kann ich mir keine Arbeit mehr suchen ich kann keine 200 Meter laufen.

hallo nochmal das Auto hat einen Wert von circa 10.000 Euro und noch 3 Jahre Garantie sowie einmal Verschleißteile wechseln und 2 Jahre Versicherung Steuer zahle ich nicht wegen der Behinderungwas ich nur gehört habe wenn man erbt wird das als Einkommen angerechnet