Hartz 4 und 100 € Freibetrag
Hallo in die Runde hier,
bei Hartz4 gibt es ja 100 € Freibetrag, der nicht auf die Bezüge angerechnet wird. Gilt dieser Freibetrag pro Bedarfsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln?
Vielen Dank vorab...
5 Antworten
Der Freibetrag gilt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das ergibt sich sehr deutlich aus § 11b Abs. 2 SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
Jede Person kann bis zu 100 € ohne Anrechnung dazu verdienen. Diese Einkünfte müssen aber trotzdem dem JobCenter gemeldet werden. Der Freibetrag ist auch nicht etwa auf eine andere Person zu übertragen.
Auf Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und das bei jedem, der so ein Einkommen hat.
für jedes mitglied einzeln, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du auf 160 euro kommst. 100 sind komplett frei und von dem rest, den du verdienst, werden 80% angerechnet. bei einem hartz-IV-satz für alleinstehende (374 Euro) hast du ca 160 € frei.
Gilt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.