Hartz 4 Umzug aus Liebe

6 Antworten

Du schreibst, dass Ihr Deinen Umzug finanziell nicht wuppen könnt, und dass Du Dir Sorgen machst, keine Genehmigung für den Umzug wegen Deiner Erkrankung zu bekommen.

Du schreibst nicht, welche Art von Erkrankung, ob die vielleicht vorübergehend ist. Wenn das so ist, dann wartet, bis Du wieder gesund bist. Bestenfalls findest Du am neuen Wohnort ja eine Arbeitsstelle (und wenn sie vorübergehend / kurzfristig ist). Denn dann wäre das ein guter Grund, dass Dir der Umzug vom Jobcenter finanziert wird.

Bitte hole Dir auch Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Also, nach Dessau würde ich auf keinen Fall ziehen. Dort gibt es doch so gut wie keine berufliche Perspektive. Selbst wenn du da jetzt eine HIWI-Job findest, mit einer Vollzeitstelle, anständigem Verdienst etc. sieht es dort doch eher mau aus.

Wenn ihr zusammenzieht, dann sucht euch beide einen Ort, an dem es Arbeit gibt, und zieht zusammen dort hin. Zu zweit hättet ihr auch Anspruch auf mehr Wohnraum, weil ihr am neuen Ort eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mehr als 15 Wochenstunden und Bezahlung über 450 € monatlich) übernimmt sogar die ARGE Umzugskosten. Das aber bitte vorher klären.

Du kannst grundsätzlich hinziehen wo Du willst. Allerdings werdet Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Aber dafür habt Ihr auch nur noch einmal Miete, Strom und Heizung brauchen zwei zusammenlebende Menschen auch weniger als einzeln lebend...

Den Umzug müsst Ihr aber selber stemmen.

naja, genau das ist ja das problem... wir haben beide nicht einen cent über um einen umzug zu finanzieren =(

Ich werde natürlich versuchen eine Arbeit zu finden.

Nur hab ich bedenken das das Amt trotzdem nein sagt, weil ich krank bin und bisher der "herausforderung" Vollzeit nich gewachsen war.

Klar kannst du das, bezahlt wird dir die Aktion aber nicht. Da musst du schon selbst dafür aufkommen.

Gibt es in Aschaffenburg nicht eher Arbeit, als in Dessau??

ja das denke ich auch... aber ich habe hier eine echt nicht gut vergangenheit hinter mir (drogen) und möchte eigentlich den kompletten umkreiß ändern. da würde es sich eben anbieten zu ihm zu ziehen.

@MiaVegas

Das ist ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Ich würde aber wirklich erst zu Deinem Freund ziehen, wenn ich Arbeit hätte.

Ich wünsche Dir viel Glück.

@Kometenstaub

Vielen Dank, und ich gebe mir mühe