Hartz 4 U25 Auszug wegen Ausbildung?
Guten Tag Leute,
Vorgeschichte:
Ich bin 19 Jahre alt (Schülerin 11. Klasse, Mutter Alleinerziehende Harz4) und habe vor wenigen Tagen den Bescheid von Jobcenter bekommen, dass ich ausziehen darf, da gute Gründe vorliegen, auf die ich nicht näher eingehen brauch. Ich habe nun eine Wohnung gefunden, die auch im Rahmen des Vorgegebenen sind. (375 € Bruttokaltmiete, 55€ Heizkosten, 45 qm) Da ich SGB berechtigt bin, wird mir diese bezahlt.
Ich möchte nächstes Jahr (2020) eine Ausbildung anfangen, wo ich im Schnitt 1Lj 750, 2lj 850, 3lj 1000 € verdiene (Brutto).
Meine Fragen:
Werde ich vom Amt weiterhin unterstützt? Oder kann ich bei dieser Vergütungen wo anders Hilfe bekommen (BAB,BAföG,..)? Da mein e Wohnung zu teuer für meine Ausbildungsvergütung ist. Oder wird mir 2020 dann ein Umzug in eine günstigere Wohnung vom Jobcenter gestattet kurz bevor die Ausbildung anfängt? Oder darf ich ohne Erlaubnis des Jobcenter während der Ausbildung ausziehen, da ich kein Geld mehr vom Jobcenter bekomme.
Ich danke für alle Antworten. Ganz Liebe Grüße
5 Antworten
Als Azubi bekommst du BAB sowie Kindergeld. Die Höhe deines zu erwartenden BAB kannst du mit dem Babrechner der Agentur für Arbeit ausrechnen.
ALG2 oder Wohngeld wirst du in der Regel nicht bekommen. Du könntest aber notfalls einen Mietzuschuß (KdU) bekommen.
Als Azubi mit BAB kannst du frei ohne Absprache hin und her ziehen.
Dankeschön!
Wenn deine Wohnung angemessen ist, dann musst du auch nicht umziehen, in deiner Erstausbildung kannst du dann BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, bei dieser Vergütung wirst du dann mit Netto + Kindergeld sicher keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern haben, vorausgesetzt sie wären überhaupt leistungsfähig.
Du kannst dann aber zusätzlich zum evtl.BAB - auch weiter eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen, solltest du deinen Bedarf nicht mit deinem anrechenbaren Gesamteinkommen decken können.
BAB. Die Voraussetzungen sind ja gegeben.
Die Bestimmung des § 7 Abs. 5 SGB II schreibt vor, dass Auszubildende, die eine Ausbildung absolvieren, die dem Grunde nach mit dem BAföG oder der Berufsausbildungsbeihilfe förderungsfähig sind, keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Das es im SGB - ll diesbezüglich seit dem 01.08.2016 Änderungen gab ist dir aber bekannt ?
Es gibt auch noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
Wohngeld gibt es in der Regel nicht für Auszubildende in Erstausbildung.
Du kannst Wohngeld beantragen. Da würde praktisch deine Miete übernommen.
Wäre zumindest eine Alternative zu BAföG.
Also kann sich ein Azubi aussuchen, ob sie BAB, Bafög oder Wohngeld bezieht?
Nein nicht direkt. Man kann nur Anträge stellen und sehen ob es bewilligt wird.
Man kann sich auch als Astronaut bewerben... Haben Azubis in Erstaubildung denn Anspruch auf Bafög oder Wohngeld?
Eigentlich haben sie Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt. Je nach Ausbildung kann man aber auch BAföG oder Wohngeld bekommen.
Ja, Kindergeld und/ oder Unterhalt stimmt. Für Azubis aber gibt es niemals Bafög. Das ist nur für Schüler oder Studenten. Wohngeld ist ausdrücklich nicht für Menschen in Erstausbildung, egal ob Schule, Uni oder Betrieb.
Es gibt aber doch auch schulische Ausbildungen. Während einer schulischen Erstausbildung sollte meines Wissens nach auch ein Anspruch auf BAföG bestehen.
Ja, das stimmt. Dann nennt man die Leute auch Schüler und nicht Azubi.
Als Azubi in Erstausbildung?