Hartz 4 Schonvermögen umschichten?
Hallo liebe Community,
ich bin 38 Jahre alt. Der Freibetrag für Schonvermögen pro Lebensjahr beträgt somit 5700 EUR (38 x 150 EUR).
Nun möchte ich meine Lebensversicherung und Riesterversicherung kündigen und mein Schonvermögen andersweitig anlegen. Wie zum Beispiel in physikalische Werte. (Silber und Gold)
Der Rückkaufswert, bzw. Auszahlungsbetrag bei Kündigung meiner Versicherungen übersteigt meinen Freibetrag auf Schonvermögen NICHT.
Wird der Auszahlungsbetrag der auf mein Konto eingeht vom Jobcenter als Einkommen bewertet?
Falls ja, gibt es eine andere Möglichkeit mein Schonvermögen umzuschichten?
4 Antworten
Die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit schreiben dazu auf der PDF-Seite 9:
"(2) Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab, dass Einkommen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was sie/er in der Bedarfszeit bereits hat (vgl. BSG -Urteile vom 30.7.2008 B14/7b AS 12/07 R und B14/11 AS 17/07 R).
Die Bedarfszeit beginnt mit dem Tag, an dem die Antragstellung wirksam wird (vgl. FH zu § 9, Rz. 9.4)." https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtm1/~edisp/l6019022dstbai377939.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377942
Weiter heißt es dort auf der PDF-Seite 12: "(2) Der Grundfreibetrag ist nicht zweckgebunden. Er kann für jedwedes Vermögen eingesetzt werden; (...)"
Aus all dem sollte sich ergeben, dass hier kein Einkommen zu erkennen ist, sondern lediglich eine Umschichtung von Vermögen. Dies steht dem Leistungsempfänger jederzeit frei.
Anders sieht es aus mit Einkommen, die sich aus einem Vermögen ergeben, also etwa Zinsen und Prämien und Dividenden. Diese sind anrechenbar auf den Leistungsbedarf an ALG II nach Bereinigung um die Absetzbeträge in SGB II § 11b.
Ein Veräußerungs-Gewinn (wie auch ein -Verlust wie wohl im vorliegenden Fall) sollte aber nicht als Einkommen gewertet werden, sondern als veränderter Verkehrswert des Vermögens - also wohl auch Spekulationsgewinne.
Gruß aus Berlin, Gerd
Mal davon ab, dass es komplett
- idiotisch ist sein ganzes Vermögen in eine Anlageklasse zu legen,
- noch dazu wenn diese keine laufende Rendite abwirft, wie z.B. Edelmetalle
- auch zur Rente kein über Grundsicherung liegendes Vermögen und Einkommen zu erwarten ist
ist es ferner gefährlich staatlich geförderte Altersvorsorge aufzulösen. Das darin enthaltene Geld ist grundsätzlich anrechnungsfrei unabhängig dessen Höhe.
Es wäre also Verschwendung den individuellen Vermögensfreibetrag dafür aufzubrauchen.
Eine Umschichtung dürfte aber meines Wissens keinen Zufluss darstellen und Vermögen ist auch kein Einkommen. Lies dich selbst ein oder frag einen Sozialrechtler (§§ 11 ff SGB II).
Da ich später mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in die "bedarfsorientierte Grundsicherung" falle, werden die monatlichen Auszahlungen aus der Riesterrente und andere Einkommen mit der Grundsicherung verrechnet.
Das heißt im Umkehrschluss war es ein großer Fehler, solche Versicherungen abzuschließen. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind somit bei Eintritt in die Rente endgültig verloren.
Und wer weiß, vielleicht wird ja in Zukunft der Freibetrag auf Schonvermögen verringert. Wie es bereits in der Vergangenheit geschehen war: Am 01.08.2006 wurde dieser Freibetrag von 200 EUR auf 150 EUR pro Lebensjahr gekürzt.
Da es außerdem keine Garantie gibt, dass die Versicherungsunternehmen in 20 Jahren noch existieren, möchte ich einen Teil meines Schonvermögen in physikalisches umschichten.
Vielen Dank für Deine Antwort.
P.S. Zu diesem Thema gibt es im Internet wenig zu lesen! Sonst hätte ich hier keine Frage eingestellt.
Bei Lebensverischerungen ist eine vorzeitige Kündigung immer der verlustreichste Weg, weil dann ja die ganzen Abschlußkosten und die bereits angesparten Rückstellungen verloren sind. Und da Du das Geld ja offensichtlich im Moment gar nicht benötigst, warum vereinbarst Du nicht mit der Verischerung, den Vetrag ruhend zu stellen. Wenn Du dann irgendwann wieder Geld verdienst, kannst Du den Vertrag wieder reaktivieren. Und wenn Du das Geld doch irgendwann mal brauchst, kannst Du immer noch kündigen.
Danke für die Antwort, obwohl sie leider nicht den Kern meiner Fragestellung trifft. ;)
So eine Altersversorgung schichtet man nicht um, die stellt man frei. Eine Kündigung der Altersversorgung könnte als Aufgabe Deines Schonvermögens gewertet werden.
Frag am besten vorher.
Beim Jobcenter sind die Informationen sehr abwechslungsreich. Jeder sagt etwas anderes. Es wird dort jedenfalls nicht langweilig.
Die letzte Aussage war: "Sobald das Geld von den gekündigten Versicherungen auf dem Konto ist, wird dies als Einkommen angerechnet."
Dabei handelt es sich nachweislich um Schonvermögen über welches ich rein theoretisch frei verfügen kann.
Vermögenswerte sind doch kein Einkommen. Oder doch? ^^
Über Schonvermögen kannst Du nicht ganz verfügen, da es Deine Alterssicherung darstellt und genau deswegen geschont wird.
Wo ist festgelegt, dass ich nicht frei über mein Schonvermögen verfügen darf, bzw. die Anlageform nicht ändern darf? Welche rechtliche Grundlage kommt zum Tragen?
Ich habe ausführlich recherchiert. Im Internet wurde diesbezüglich noch nicht viel diskutiert.
Auf die Aussagen beim Jobcenter oder bei einem Anwalt verlass ich mich nicht, weil niemand Quellen nennen kann, wo das Vorgehen, bei Vermögensumschichtung = Einkommen bedeutet, vom Jobcenter gerechtfertigt ist.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist es quasie nur ein Pseudo Schonvermögen, was bei Änderungen jederzeit angetastet werden kann.
Ab hier muss ich passen.
Ich möchte für meine Altersvorsorge in eine andere Anlagenform wechseln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jobcenter entscheiden darf, in welcher Form ich mich für das Alter absichere.
Danke für deine Antwort.