Hartz 4 Probejahr

6 Antworten

Dieses "Probejahr" nach SGB II § 7 Absatz 3a:

"(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  1. länger als ein Jahr zusammenleben," (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html)

ist nur relevant, wenn einer der Partner zuviel Geld verdient, um noch ALG II für das Pärchen zu gewähren.

Nur in dem Fall müsste man prüfen, ob das Pärchen inklusive der Umzugskosten (die ja den Bedarf an ALG II erhöhen!) immer noch zu viel Einkommen hat, um Anspruch zu haben auf Übernahme der Umzugskosten nach SGB II § 22 Absatz 6.

Aber immer stellen sich die Fragen:

A) Ist die neue Bude angemessen für zwei Erwachsene an diesem Ort? (Tiere zählen dabei bislang so wenig wie Planzen und Fahrräder!)

B) Ist die neue Bude teurer als die alte? Dann benötigt man einen wichtigen ("erforderlichen") Grund für einen Umzug, damit die neuen, höheren Kosten voll übernommen werden:

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." SGB II § 22 Absatz 1 Satz 2.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt gilt dieser laut einem Urteil als erforderlich (von wegen Freizügigkeit) - zu einem Umzug mit Hunden und Katzen am selben Ort kenne ich noch kein Urteil. Da müsste man wohl schon selber klagen, wenn das Jobcenter nicht selbst euch schon nach einem Antrag eine Zusage nach Absatz 4 § 22 abgibt.

Umzugskosten gibt es wiederum nur nach Zusicherung nach einem Antrag nach Absatz 6 § 22! Auch das ist eine reine "Kann"-Leistung - wenn kein wichtiger Grund für einen Umzug vorliegt.

In Berlin gilt "beengter Wohnraum" als wichtiger Grund für einen Umzug. Das kann man vor Ort auch angeben als Grund - und prüfen lassen, notfalls auch auf dem Rechtsweg.

Ob da Tiere mitzählen? Bislang nicht, aber man kann es ja ausprobieren.

Aber ob sich hier ein Rechtsstreit lohnt? Er kostet zwar nichts in der ersten Instanz, aber es geht ja auch nur um rund 100,- Euro, die das Jobcenter berappen muss für eine Mietpritsche für einen Tag ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Vielen Dank, super Antwort.

Naja der wichtigste Grund ist eigentlich das die Wohnung im 6 OG liegt und das ganze ohne Fahrstuhl, weswegen unsere Großeltern mit denen wir sehr engen Kontakt haben bisher nur 2 mal besuchen konnten. Selbst für uns junge Menschen ist es manchmal eine Tortur.

Nur leider wird das für das JC kein Grund sein.

@PaperHelp

Kann man bei einer Wohnung im sechsten Stock ohne Lift noch von einem "nicht erforderlichen Umzug" sprechen wie in § 22 SGB II Absatz 1 Satz 2?

Dies muss der Sachbearbeiter des Jobcenters zunächst alleine entscheiden, da "erforderlich" hier ein http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff ist.

Helfen kann man dem Sachbearbeiter bei dessen Entscheidung, indem man eigene Gesichtspunkte vorbringt und gar Beweismittel wie Atteste: "Opa hat Krankheit X, s. Beleg Y. Opa hat uns früher wöchentlich besucht, seit dem 6. Stock aber erst 2 Mal im Halbjahr. Beleg: Zeuge A. und Brief B."

Das alles kann man auch wieder vorbringen, wenn man den Rechtsweg beschreitet gegen einen unbefriedigenden Bescheid des Sachbearbeiters - also beim Widerspruch dagegen beim Amt selber, und auch später bei einer Klage beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Bei uns steht ein Stuhl im Treppenhaus. Und bei schweren Geschenken kann man den Besuchern ja beim Tragen helfen :-).

Der Umzug muss gut begründet sein, sonst gibt es nichts!

Auf jeden Fall müsste ein solcher Antrag VORHER gestellt werden. Wenn ihr keine Kostenerstattung braucht, könnt ihr zwar hinziehen wo ihr wollt, müsstet dann aber damit rechnen, dass ihr in der Neuen Wohnung die Differenz selbst zahlen müsstet.

Natürlich muss dieser Antrag begründet sein. Dass ihr zu wenig Platz für Haustiere habt, zählt gar nichts.

Zu zweit hättet ihr Anspruch bis zu 60 qm.

Vielen Dank für die Info, wir leben zur Zeit auf 36qm zu zweit ... es ist halt alles sehr beengt. Werden dann mal so einen Antrag stellen.

Wie darf ich jetzt mit dem Probejahr Verstehen. Ob ihr 2 zusammenpasst?? Der jobcenter wird euch eine Wohnung zuteilen die dir(euch) wohl nicht gefallen wird. Also mehr wie ne 2 raumwohnung wird euch wohl nicht zugestanden aber ich würde lieber noch mal beim Jobcenter nachfragen.

Hallo---macht einen Termin beim JC und fragt da nach.

Was denn für ein Probejahr? ---ob es mit euch beiden passt ,oder wie ?

pw