Arbeits losen Geld ll nach der Realschule?

5 Antworten

Schlicht und einfach - Leistungen nach SGB II erhält man nur wenn man bedürftig ist. Und einen eigen Anspruch an derlei Leistungen besteht i.d.R. erst nach Vollendung des 25. Lj.

Vorher erhalten die Eltern ( bei vorliegender Bedürftigtkeit ) einen Regelsatz für das Kind je nach Alterstufe.

Ansonsten - mache mal etwas anderes : berichte über die Zusammensetzung der Regelbedarfssätze:

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Als Schaubild ( Berechnung basierend auf dem Regelssatz I aus 2018 )

http://uploads.hartziv.org/regelsatztorte2018.jpg

Du kannst eine "heiße" Diskussion entfachen ( die dann eher zu einerguten Note führt ) : reichen die einzelnen Teilbeträge im täglichen Leben aus?

Schaue einmal auf den Betrag Energie / Wohnen ( was der! Punkt heißt weiß ich bis heute nicht wirklich ) Wohnungsinstandhaltung = Renovierung

Energie - grober Denkansatz - Grundbetrag ca. 100 Euro im Jahr + ca. knapp 30 Cent pro k/Wh - "sinnigerweise" sind SGB II Empfänger meist im teuren Basistarif.

Schaue einmal wie sich die Regelsätze für Kinder zusammensetzen :

https://www.google.com/search?q=regelsatz+2019&client=firefox-b-ab&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiv2MmF2LPgAhXH1eAKHbL9D5kQ_AUIDygC&biw=1920&bih=966#imgrc=nUYXDaIec1haDM:

und lasse bitte dabei nicht aus den Augen - das gesetzliche Kindergeld wird mit dem jeweiligen Regelsatz verrechnet - heißt nur der Regelsatz steht für das Kind zur Verfügung.

Noch ein kleiner Punkt - schaue eimal genau hin wieviel Geld für Bildung ! vorgesehen ist. Immerhin 22 Cent im Monat für 15-17-jährige.

Noch etwas Interessantes - eine Famielie welche ihr Wasser mit einem Durchlauerhitzer erwärmen muss:

Für Mamas "Duschen" ( - alleinerziehend - gibt es monatlich einem Mehrbedarf in Höhe von 9,57 Euro, Juniors Warmwassererwärmung - dafür gibt es dann nur noch 4,42 Euro im Monat - absurd.

https://www.hartziv.org/mehrbedarf/warmwasser.html

Beantragen kann man das ab dem 15 Lebensjahr,weil man ab da im SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) als arbeitsfähige Person gilt und man dann keinen Anspruch mehr auf Sozialgeld,sondern auf ALG - 2 hat

Du kannst dann aber Leistungen nicht unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern beziehen,dass ginge erst,wenn du 25 bist,dann bildest du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dann geht das.

Wenn du noch unter 25 bist aber schon alleine wohnst dann würde das gehen

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG Niklas

https://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-unter-25/

Hier steht alles was du wissen musst.

Danke für den Link! Der führt viele Antworten hier ad absurdum. Wer sich nicht genau auskennt, soll halt besser den Mund halten.

Magst es nicht wenigstens mal probieren mit diesem "Ahbeitn"?

Ist gar nicht so schlimm - haben schon andere vor Dir geschafft.

Dann gewöhne ich dich erst mal daran, dass es "Hartz IV" überhaupt nicht gibt.

Die korrekte Bezeichnung ist AlG 2. Darunter findest du dann sicher auch etwas in wikipedia.

Und Schüler sind unterhaltsberechtigt gegenüber ihren Eltern. Dieser Anspruch ist IMMER vorrangig.