Hartz 4 Miete 2 Personen kein Paar

8 Antworten

Wenn Ihr Hartz IV erhaltet, habt Ihr doch sicher die Zeit, dass Ihr beide zum Amt geht und das mit Euren Sachbearbeitern abklärt. Es wird jedem die halbe Miete angerechnet, ebenso werden die Nebenkosten halbiert.

Ansonsten frage ich mich, ob Ihr nicht arbeiten könnt?

Bestimmt können sies, aber das war ja nicht die Frage. ;)

Man muss nicht immer nur auf Arbeitslosen herumhacken. Ich bin mir sicher, dass sie alles tun, um die Situation zu ändern - sich regelmäßig auf dem Amt regelrecht "nackig" zu machen ist nämlich auch nicht schön.

Zur Frage selbst: Ihr müsst auch darauf achten, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet. Würdet ihr in Not füreinnader einstehen oder nicht? Je nachdem ist es dann für das Amt ein oder zwei Haushalte. :)

@Krjhg

Es lag mir ferne auf irgendjemandem herumzuhacken, was ich auch nciht getan habe. Nur die Frage, ob die Leute nicht arbeiten können, ist noch lange keine Hackerei.

Nur als grobe Richtlinie für die künftige WG mal bezüglich Wohnungsgrösse an die gängigen Empfehlungen hinsichtlich Bewohnern pro Wohnung halten. Davon ausgehend mal erfragen beim Amt, wie hoch deren Vorgabe pro Quadratmeter in der Kaltmiete maximal ist. Dann geeigneten Wohnraum suchen. ( Darf bei geringerer KM gegenüber Amtsvorgabe im Individualfall dann auch etwas grösser als grob empfohlen sein ) . Dann als künftige WG entsprechende Mietangebote vorlegen. Dann bekommen laut Fragestellung beide Bewohner jeweils ihre Sicherung zum Lebensunterhalt und pro Kopf den jeweiligen Mietanteil. ( also je 50 % der Gesamtmiete Kalt + NK und Heizung ). Kommt dann der einer der Bewohner in (steuerpflichtige) Beschäftigung / Ausbildung o.Ä. , so wird dieser Person bei gemindeter oder wegfallender Bedürftigkeit eine neue Bedarfsberechnung erstellt, während sich für die andere Person in Sachen Mietanteil und Lebensunterhalt nichts ändert . 

Hallo,


ja, ihr müsst das beide mit eurem zuständigen Bearbeiter klären. Ihm müsst ihr ja sowieso jede Veränderung mitteilen. Wie hoch die Grenzen (qm, als auch Miete) sind, ist für jede Stadt und jeden Landkreis unterschiedlich. Hier könnt ihr z. B. dort nachsehen, was Isomatte bereits empfohlen hat, aber manchmal sind die Grenzen auf dieser Seite bereits etwas veraltet. Normalerweise müsste euch das auch das Jobcenter mitteilen.

Ein Tipp noch: ihr müsst wahrscheinlich die Anlage "HG" ausfüllen, da geprüft wird, ob ihr wirklich kein Paar seid, d. h. ob ihr eine Haushalts- und keine Bedarfsgemeinschaft seid. Hier wird dann meistens auch ein Hausbesuch durchgeführt und geguckt, ob ihr z. B. getrennte Betten habt, auch getrennt wirtschaftet usw. Zu empfehlen ist dann auch, dass z. B. dein Freund für den anteiligen Mietbetrag einen Dauerauftrag auf dein Konto einrichtet (oder du auf seines), so dass das Jobcenter nachvollziehen kann, dass ihr euch auch tatsächlich die Miete teilt (oder ihr macht das per Quittung). Das kommt aber auch immer ein wenig auf die Genauigkeit der Bearbeiter an.

Ihr müsst beide zum Amt gehen und getrennte Anträge stellen. Dann steht euch auch für 2 Haushalte ALG2 zu, und die Wohnung darf 90 oder 100 m² groß sein (sofern sie nicht zu teuer ist). Sehr vor allem zu, dass ihr getrennt wirtschaftet, sonst unterstellt euch das Amt gern eine Bedarfsgemeinschaft.

In einer reinen WG - stehen dann jeden von euch die qm und angemessenen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) einer 1 BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zu !

Das sind dann zwischen 90 qm - 100 qm gesamt,was sie dann bei euch kosten dürfte,kann euch nur das zuständige Jobcenter beantworten.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,was einer 1 BG - bei euch zustehen würde.