Hartz 4 Maßnahme verweigert U25 was drohen für Kürzungen?
Also wenn man den ersten Tag nicht kommt, an dem man eigentlich zu einer Maßnahme sollte die 3 Monate geht, was wird dann gekürtzt? Auch Miete, weil U25?? Ist das erste mal, das sie etwas nicht gemacht hat, was die vom Amt forderten. (Bewerbungstraining etc)!
2 Antworten
Beim ersten Verstoß wird "nur" für 3 Monate die Regelleistung gestrichen, Miete, Krankenversicherung und Heizung werden aber weiter bezahlt. Beim nächsten Mal können dann auch diese Leistungen betroffen sein. Wenn der Hilfeempfänger seine Mitarbeitsbereitschaft wieder erklärt und ggf. auch unter Beweis stellt, hat die ARGE nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob die Sanktion auf 6 Wochen verkürzt wird.
Verweigern der Maßnahme ohne wichtigen Grund bedeutet für U25-jährigen eine 100%-Sanktion auf die Regelleistung für 12 Wochen und Mietzahlung direkt an den Vermieter.
Zeigst du dich einsichtig, kann der Vermittler auf 6 Wochen verkürzen.
Jup.
Die Sanktion betrifft deine volle Regelleistung, die dir nach § 20 SGB II zusteht.
Da die ausgezahlte Regelleistung wegen angerechnetem Kindergeld niedriger war, kann die Differenz auf die Leistungen nach §§ 21 bis 23 SGB II (Mehrbedarfe, KdU, abweichende Leistungen) angerechnet werden.
Was ist mit dem Kindergeld??? Muss ich das zur Miete zahlen???