Hartz 4 Leistungen gestrichen bei kündigung des Minijobs?
Hey bin in eine neue wohnung gezogen im dachstuhl. Hab ein minijob als zeitungsausträger. Hab heut mein chef angerufen das ich nicht weitermach, weil ich die zeitungslieferungen mit dem anhänger nicht vom dachstuhl nach unten tragen kann, weil die haustreppe zu steil und schmal ist. er sagte ich muss wenigstens die kündigungsfrist 4 wochen einhalten. war darauf heute beim anwalt der eine vollmachtkündigung geschrieben hat. sollte den brief vom anwalt persönlich beim chef abgeben. wollt ich machen doch der chef nahm den brief nicht an. ich hab ein video gemacht wie ich den brief in seinen briefkasten geworfen hab. wenn ich die zeitung heute nacht nicht austrag und ich gekündigt werde bzw will ich mich morgen krank schreiben lassen. wenn ich die kündigung mache oder bekomme wird mir dann hartz 4 beim minijob gestrichen?
4 Antworten
Ganz einfach : Kündigung Minijob:
Bei ALG-I-Bezug = keine Sanktion
Bei ALG-II-Bezug = Sanktion
Du darfst deine Hilfebedürftigkeit nicht verstärken. Wenn dein Arbeitseinkommen wegfällt, tust du aber mit unter genau das, da dass Jobcenter dir dann mehr Geld zahlen müsste.
Du wirst also mit einer Sanktion rechnen müssen.
wenn ich die kündigung mache oder bekomme wird mir dann hartz 4 beim minijob gestrichen?
Die Kündigung auch eines Minijobs zieht eine ganz normale Sanktion von altersabhängig 30% oder 100% auf den Regelsatz bei erster Pflichtverletzung nach sich, denn das SGB II unterscheidet - anders als das SGB III - nicht zwischen Minijob und normalem Job.
Dein H4 wird nicht gestrichen. Ich glaube dir wurde wegen dem Minijob so oder so nicht alles ausgezahlt? Kenne mich damit nicht so gut aus.