Hartz 4 Leistungen gestrichen bei kündigung des Minijobs?

4 Antworten

Ganz einfach : Kündigung Minijob:

Bei ALG-I-Bezug = keine Sanktion

Bei ALG-II-Bezug = Sanktion

Du darfst deine Hilfebedürftigkeit nicht verstärken. Wenn dein Arbeitseinkommen wegfällt, tust du aber mit unter genau das, da dass Jobcenter dir dann mehr Geld zahlen müsste.

Du wirst also mit einer Sanktion rechnen müssen.

wenn ich die kündigung mache oder bekomme wird mir dann hartz 4 beim minijob gestrichen?

Die Kündigung auch eines Minijobs zieht eine ganz normale Sanktion von altersabhängig 30% oder 100% auf den Regelsatz bei erster Pflichtverletzung nach sich, denn das SGB II unterscheidet - anders als das SGB III - nicht zwischen Minijob und normalem Job.

Dein H4 wird nicht gestrichen. Ich glaube dir wurde wegen dem Minijob so oder so nicht alles ausgezahlt? Kenne mich damit nicht so gut aus.