hartz 4 für schüler?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen oder Berufsfachschulen (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, besteht nur dann ein Anspruch auf BAföG, wenn der/die Auszubildende nicht bei seinen/ihren Eltern wohnt und:

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende, zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (tägliche Hin- und Rückfahrt über 2 Stunden), oder
  • verheiratet ist oder war, oder
  • mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Ähnlich wird das Jobcenter urteilen!

Nur weil du zuhause weg willst, zahlen die noch lange nicht deine Miete!

ok habs verstanden .... danke =)

Die meisten Jobcentren haben eine Abteilung names U25. Mit den musst du dich auseinandersetzen.

Am besten ist es wenn du dich von denen Beraten lässt. Denn immerhin haben Sie eine Beratungspflicht.

muss ich wohl ...... aber danke =)

nein, da du noch in der Ausbildung / Schule bist, müssen deine Eltern zahlen, wenn die es nicht tun, zahlt das Amt und die holen sich das Geld von deinen Eltern wieder.

Ist aber ein langer Prozess........wo ist der Sinn?