Hartz 4 BAB Nachzahlung zurückzahlen obwohl man kein Hartz 4 mehr bekommt
Ich hab mal eine Frage und zwar habe ich am 01.09. eine Ausbildung begonnen. Ich habe jetzt einen Antrag auf BAB gestellt aber erfahrungsgemäß dauert das ja einige Wochen bis man den Bescheid bekommt. In der Zeit bis ich den Bescheid bekomme erhalte ich noch ergänzendes Hartz 4 weil mein Lohn nicht ausreicht. Meine Frage ist jetzt wenn ich die BAB Nachzahlung bekomme muss ich die dann an das Jobcenter zurückzahlen auch wenn ich dann kein Hartz4 mehr bekomme?
4 Antworten

Das machen die Ämter gewöhnlich schon im Vorfeld unter sich aus. Wirst du aber in deinem Bescheid sehen.

muss ich die dann an das Jobcenter zurückzahlen
Ja, den Betrag, den du vom Amt für die Zeit erhalten hast, musst Du zurückzahlen.

Nein
den Betrag, den du vom Amt für die Zeit erhalten hast

Du solltest die Antragstellung dem Jobcenter ja mitgeteilt haben und wenn die das wissen,dann werden sie einen Erstattungsantrag stellen und dann bekommst du davon gar nichts,weil das Jobcenter in Vorleistung gegangen ist.

Ja, du mußt es zurückzahlen. Bist du deinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nachgekommen?

Was meinst du damit?
Aber nicht die komplette BAB Nachzahlung?