hartz 4 450 euro jon + Kindergeld?
Hallo bezihe hartz 4 und bin ohne schulabschlus und ohne ausbildung ICH BIN NICHT AUSBILDUNGSSUCHEND GEMELDET !! ich bin aber nicht faul will ja arbeiten aber mehr als 15 stunden die woche geht leider noch nicht will da auch nicht drauf eingehen
aber meine frage ist jtzt bin u25 steht mir kindergeld zu oder nicht ? wenn ich jetzt meinen 450 euro job anehme würde mir dann kindergeld zu stehn ?
versteh das nicht so richtig
also wie wird das gerechnet ??
also mir wer es eig. sogar lieber wenn ich kein kindergeld bekomme da ich dann weiß wies gerrechnt wird
450 euro freibetrag sind 170 also 391+170 = 561 die ich dann hätte
aber wie wer das wenn ich das kindegeld bekomme =
und bin ich verplichtet kindergeld zu nehmen ?
weil eig. kommst ja auf s gleiche raus
3 Antworten
Kindergeld steht dir nur zu,wenn du nicht älter als 21 Jahre bist,arbeitsuchend auf einem Amt gemeldet bist und eine Schule besuchst oder älter als 21 Jahre bist und auf einem Amt ausbildungsuchend gemeldet bist oder aber nachweisen kannst ( Bewerbungen für die Familienkasse ) das du dich ernsthaft um eine Ausbildung bemühst oder eine begonnen hast.
Das würde dir dann bis zum Abschluss der Ausbildung zustehen oder bis max.zum 25 Lebensjahr,angerechnet würden Zeiten des Grundwehrdienstes oder vergleichbare Alternativen,das würde die Anspruchsdauer um diese Zeit verlängern.
Wenn du schon Volljährig bist,aber noch nicht 25,stünden dir diese 391 € Regelsatz nur zu,wenn du auch die Zustimmung des Jobcenters hättest,bei den Eltern auszuziehen,sonst läge der Regelsatz bei über 18 jährigen bei 313 €.
Würdest du also unter 25 ohne Grund zu Hause ausziehen,würdest du nur deinen Regelsatz von 313 € bekommen,die Kosten für Unterkunft und Heizung würde dir das Jobcenter verweigern.
Wenn du also einen 450 € Job hättest,würden dir davon Freibeträge von insgesamt 170 € abgezogen,es bliebe dann ein anrechenbares Einkommen von 280 €. Diese 280 € anrechenbares Einkommen würden dir auf deinen Regelsatz von 313 € angerechnet,so das eine Differenz von 33 € bleiben würde und das währe dein Aufstockungsanspruch,du hättest dann mit deinen 450 € insgesamt ca.480 € zur Verfügung,wovon du deine Unterkunft und Verpflegung finanzieren müsstest.
Wenn du bei einem 450 Euro-Job unter 20 Stunden die Woche arbeitest, steht dir theoretisch Kindergeld zu, aber du mußt es ja nicht beantragen.Kann aber möglich sein, dass das Jobcenter darauf besteht,wenn du die Voraussetzungen erfüllst, da die sich ja auch gern das Geld sparen,was sie nicht zwingend zahlen müssen.
Kannst du dir im Internet mit einem ALG II Rechner ausrechnen.
Kindergeld bekommst du überhaupt nur dann, wenn du eine Erstausbildung machst, nicht aber für einen 450-Euro-Job.
Stimmt nicht grundsätzlich. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen man selbst dann Kindergeldanspruch hat.
ok wie wird das dann beim kindergeld gerechnet ??
da giebt es ja auch nen freibetrag von 30 euro
ich verstehe das nicht so richtig