Hartz 4 400 euro?

9 Antworten

Wenn sie alleine lebt,keine weiteren Einkommen hat die auf ihren Bedarf angerechnet werden könnten und auch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete) als angemessen gilt,dann kann es meiner Ansicht nach nur an drei Dingen liegen !

  • Sie hat eine oder mehrere Sanktionen welche sich auf die Höhe der Regelleistung auswirken.
  • Sie muss ein oder mehrere zinslose Darlehen abzahlen,die dann in monatlichen Raten von den laufenden Regelleistungen abgezogen werden.
  • Oder sie hat durch ihre damalige Arbeit zu Unrecht zu hohe Leistungen bezogen,weil sie dem Jobcenter z.B. die Beschäftigungsaufnahme nicht mitgeteilt hat und somit das anrechenbare Einkommen nicht berücksichtigt werden konnte,diese Überzahlung würde dann auch in monatlichen Raten von den laufenden Leistungen abgezogen.

Es können also auch mehrere dieser aufgeführten Sachen zutreffen und so die gekürzte Regelleistung entstehen.

Ihr stünden dann also derzeit als Single 416 € Regelleistung zu,damit müsste sie alles außer was mit der Warmmiete zusammenhängt selber zahlen,zur Warmmiete gehört also auch Wasser,sie müsste nur den monatlichen Abschlag für ihren ganz normalen Haushaltsstrom selber zahlen.

Würde sie nun z.B. ein zinsloses Darlehen zurückzahlen müssen,dann würde sie monatlich schon einmal 41,60 € ( 10 % ) weniger an Regelleistung bekommen und wenn sie dann noch eine Sanktion von 30 % über 3 Monate bekommt wären das schon 40 % weniger,also insgesamt dann 166,40 € weniger pro Monat.

Das ganze muss ja aus ihrem / ihren Bescheiden hervorgehen,warum sie nur 230 € für ihre Regelleistung bekommt,die solltest du dir mal zeigen lassen.

Da kann irgendwas nicht passen. Frag sie mal, ob sie Sanktionen bekommen hat.

Normalerweise bekommt man 416€ und die Miete wird in angemessenen Wohnraum auch übernommen.

Es wäre auch möglich, dass ihre Wohnung zu groß ist und ihr deshalb Regelsatz abgezogen wird.

Oder sind die 230€ etwas NUR für Lebensmittel?

Man muss von den 416€ auch noch Nebenkosten selber zahlen, vielleicht hat sie deshalb nur 230€?

Mal angenommen, sie bekommt 416€. Sie zahlt 110€ für Strom, 36€ für Wasser und dann noch 40€ für Internet und Telefon. Das wären also die Fixkosten und am Konto würden noch 230€ für Essen verbleiben.

Aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhh!!!!!!!! Das ist die Lösung!!!!!! Bestimmt!!!!!!! Aaah!!! Danke!!!!! Das wird es sein! Ihre Nebenkosten!!! Ich weiß dass sie... viel verbraucht... Das wird es sein!!!! Ha!!! :D Danke danke !!! Ich werde mal mit ihr reden. Vielleicht kann sie ja mal etwas weniger verbrauchen xD Danke!!!!! Das wusste ich nicht!!! :)

Das ist falsch !

Zum Bedarf im ALG - 2 Bezug gehören auch die Neben / Betriebs / Heizkosten,diese kommen zur Kaltmiete noch dazu.

Was man von seiner Regelleistung den derzeit 416 € unter anderem noch zahlen muss ist der monatliche Abschlag für den ganz normalen Haushaltsstrom,also den man fürs Licht / Kochen usw.benötigt.

Wasser gehört also auch zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und wird vom Jobcenter zusätzlich zur Regelleistung gezahlt.

Frage sie mal, ob sie etwas abzahlen muss beim Amt. Darlehen oder Rückzahlungsforderungen werden mit der Regelleistung in Abzug gebracht.

Aha! Oke! Das könnte es vielleicht sein!!! Danke :)

Wer alleine lebt und keinen Verdienst hat , erhält den Höchstsatz von 416.

Lebt man aber mit mehreren in einem Haushalt , ist man in einer Bedarfsgemeinschaft und da erhalten nicht alle den vollen Satz.

Auch wer arbeitet , aber nicht genug verdient, erhält nur so viel, daß er den Nichtarbeitenden gleichgestellt ist.

Also sie lebt ja alleine. Ich hab meine eigene Wohnung. Und wir sind nicht einmal lange zusammen.. Das könnte es auch nicht sein

@dunklerKeks55

es fehlen infos : arbeitet sie ? oder ist sie in ausbildung ? oder wurde der satz gekürzt , weil sie sich um nichts bemüht ? Hat sie Kinder ?

@Halbrecht

AAchso. Keine Kinder. Kein job seid zwei Jahren. Keine Kürzung. Sie hatte jetzt lange Ruhe weil sie zum Therapeuten sollte und so. 28 Jahre alt. Hat damals mal hier mal da gearbeitet. In märkten im kino. Und dann gar nicht mehr. Könnten die Nebenkosten vielleicht höher sein und werden dann abgezogen? Geht Das? Ansonsten gibt es tatsächlich keine Infos.

@dunklerKeks55

Wenn sie mit dir zusammen lebt, wird ihr dein Einkommen mit angerechnet. Dann führt sie dir ja auch teilweise den Haushalt.

Der Regelsatz in 2018 beträgt 419,00 €.

Wenn sie weniger bekommt muss sie noch ein anderes, vorrangiges Einkommen haben. Oder sie hat Schulden beim JobCenter die abgezogen werden.

Und wenn sie sich geweigert hat, den Auflagen zu folgen wird der Satz auch gekürzt. Das kann im Extremfall bis auf Null gehen. Dann gibt es nur noch Gutscheine.