Hartz 4 wie viele autos darf man eigentlich haben

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Als besonders priviegiert gilt ein einziges Auto bzw. angemessenes Fahrzeug je erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft.

Angmessen ist ein Fahrzeug generell, wenn sein Zeitwert 7500 EUR nicht übersteigt (in Ausnahmefällen kann es mehr sein).

Natürlich darf man weitere Autos besitzen, nur werden die dann ggf. dem verwertbaren Vermögen zugerechnet bzw. unterliegen dem ganz normalen Vermögensfreibetrag und sind nicht besonders privilegiert.

Stimmt! So kenne ich das auch!

Öhm wenn man nachweisen kann, dass man ein BRAUCHT, dann eins.Glaube mal nen Wert von bis 3000-4000€ gehört zu haben.

Brachen tut mein ein Auto aber nur, wenn man nicht mit öffnetlichen Verkehrsmitteln Besorgungen und Arztbesuche durch führen kann!

Allerdiengs bedeutet das nicht, das der Staat fürs Auto zahlt, er rechnet nur den Wert des Autos nicht auf den Hartz-4-Satz an. (Es zählt also nicht zum Eigenkapital)Unterhalten muß man das Auto dann selber....

Glauben ist nicht wissen

Schöner Beitrag von dir

@helmutgerke

Erstmal danke für den netten Kommentar.Stimmt glauben ist nicht wissen!

Die Sache mit dem Wert des Autos kann man aber nicht zu 100% wissen.Den nach SGB 2 §12 Absatz 3 Nr. 2:ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,

wichtig ist das Wort angemessen.Aus dem Wort leiten sich 3 Dinge ab:1. Größe und Nutzen müssen stimmen.2. Alter völlig egal3. Preislich angemessen.

Dies alles bestimmt der Sachbearbeiter im Rahmen eines Ermessensspielraums.

@MaennerDrogerie

Dies alles bestimmt der Sachbearbeiter im Rahmen eines Ermessensspielraums.

Nein.

Der Sachbearbeiter hat sich an die fachlichen Vorgaben zu halten, die wiederum Ausfluss der Rechtsprechung sind. Und dort findest zu zu § 12 SGB II.

Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditver-bindlichkeiten von maximal 7.500 EUR (vgl. BSG vom 7.9.2007 - B 14/7 b AS 66/06 R) erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein Kfz angemessen ist, entbehrlich.

Das bedeutet nichts anderes, als dass ein Fahrzeug bis 7500 EUR generell als angemessen anzusehen ist.

@VirtualSelf

Ok, wieder was gelernt, die Rechtsprechung kannte ich nicht.

Du kannst so viele Autos haben wie du willst, nur wirst du dAFÜR KAUM DIE koSTEN AUFBRINGEN KÖNNEN.Es dürfte schon schwierig genug sein, den Unterhalt für ein Fahrzeug zu bezahlen. WQenn du mehrere hast, fragt man sich natürlich, ob du irgendwelche Einkünfte verschweigst.

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

<a href="http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html" target="_blank">http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html</a>

Garkeins. Du kannst es ja nicht bezahlen, du glaubst doch nicht das der staat einem arbeitslosen ein auto bezahlt?

Es wurde doch gar nicht danach gefragt wer das Auto bezahlt, sondern wie viele Autos er haben darf.

Es sollte schon Leute gegeben haben, die sich vor Hartz4 Autos gekauft haben wo sie noch im Berufsleben standen.

@Leon97531

Ich kann lesen du oberschlauer. Ich Rede nicht vom Kaufpreis sondern von den Unterhaltskosten für das Auto. Schließlich muss man es versichern und dann auch benzinkosten. Also denk mal zuerst nach bevor du antwortest.

@Baby2020

Denken ist nicht deine Stärke oder ? Lese dir wie bereits hier schon einmal erwähnt die Frage durch, und versuche zu verstehen worum es in der Frage geht !
Er fragt wie viele Autos er heben darf, und nicht was es an Steuern, Versicherung und Benzin kostet, diese Kosten wird er wohl kennen, daher ein völlig unnötiger und Schwachsinniger Beitrag von dir.
Die Unterhaltskosten sind doch seine Sorgen, was machsten Du dir darüber überhaupt ansatzweise Gedanken ?!?

Zudem macht Haftpflicht bei 35% etwa im Monat etwa 20,-€ aus, Benzinkosten je nach Fahrstrecke halten sich ebenfalls im Rahmen, Monatskarte Bus kann teurer sein.

Soviel zum Thema denken^^

Vielleicht klappt es ja beim nächsten mal, und vielleicht benötigst Du dann auch nicht über 2 Monate um eine Antwort zu erstellen :D

Wer lesen kann ist im Vorteil

Lese doch noch einmal die Frage g a n z langsam durch

@helmutgerke

Ich kann lesen du oberschlauer. Ich Rede nicht vom Kaufpreis sondern von den Unterhaltskosten für das Auto. Schließlich muss man es versichern und dann auch benzinkosten. Also denk mal zuerst nach bevor du antwortest.