Hartz 4 - hilft mir das Amt wenn ich für eine Zweitausbildung umziehe?

4 Antworten

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nur, wenn es keine möglichkeit gibt, diese ausbildung da zu machen, wo du derzeit wohnst und diese ausbildung deine chancen auf vermittlung an den arbeitsmarkt erhöht.

Allenfalls könnte dann das JC Umzugskosten tragen - muss es aber keinesfalls.

Wäre die Umschulung tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen notwendig, würde die berufsgenossenschaft als Kostenträger Ansprechpartner sein können...

Wenn du deinen erlernten Beruf durch eine Krankheit nicht mehr ausüben kannst und eine Zweitausbildung notwendig wäre,dann würde diese auch gefördert !

Entweder vorrangig durch den RV - träger oder über die Agentur für Arbeit / Jobcenter.

Machst du ab August eine Ausbildung steht dir in der Regel auch kein ALG - 2 mehr zu und wenn du es jetzt beantragst musst du der Vermittlung in Beschäftigung bzw. Ausbildung zur Verfügung stehen.

Wenn das Jobcenter der Ansicht ist das eine Zweitausbildung nicht notwendig ist,dann wirst du spätestens ab Beginn der Ausbildung nichts mehr bekommen bzw.wenn sie der Ansicht sind das es nicht notwendig ist,du dich aber auf Ausbildung und nicht auf Arbeitsstellen bewirbst,dann kann dir die Leistung auch dann schon gestrichen werden,weil du dann in den Augen des Jobcenters nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Außerdem würde dir dann bei einer zwingenden Zweitausbildung aus gesundheitlichen Gründen ggf.sogar ein zweites mal BAB - oder - Bafög - zustehen,wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben wären.

Nein.

Warum sollte das JC das tun? Außerdem hast du jederzeit die Möglichkeit, dir einen Zwischenjob zu suchen.

du kennst meine Umstände überhaupt gar nicht ich kann mir eben keinen Zwischenjob suchen

@Espressohexlein

Dann stehst du also gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Dann hast du gar keinen Anspruch auf ALG 2! Dann musst du Grundsicherung beantragen, aber dann kannst du eigentich auch keine Zweitausbildung in Angriff nehmen.

Unser Sozialsystem ist nicht dazu da, individuelle Wunschszenarien zu finanzieren, sondern soziale Notlagen zu beheben. Mach dir das vielleicht mal grundsätzlich klar...

Ich kenne ansonsten von dir natürlich nur das, was du hier preisgibst.

@atzef

Ich kenne meine Ansprüche sehr wohl und als ehemalige und künftige Steuerzahlerin habe ich definitiv Anspruch darauf, dass ich in meiner Notlage von unserem Staat aufgefangen werde.
Ich zahle eben auch nicht umsonst Steuern. 

Im Gegensatz zu "hauptberuflichen, auf Lebenszeit berufenen" Sozialempfängern habe ich nicht vor mich durchzuschnorren sondern wieder im Arbeitsmarkt mit den mir möglichen Mitteln Fuß zu fassen.

Das verstehen aber meistens nur die, die selbst mal auf Hilfe angewiesen waren oder sind.

@Espressohexlein

Aber in welcher "Notlage" glaubst du denn, dich zu befinden? Warum kannst du dir keinen Job bis zum Beginn der Ausbildung suchen? Wenn du das nicht kannst, hast du keinerlei Anspruch auf ALG 2, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Ich war auch mal in deiner Lage.

Harz 4 gibt es nicht, wenn du in der Ausbildung bist. Und eine Ausbildung ist für das Amt genug.

Für die 2. Ausbildung würdest du nicht mal Ausbildungsbeihilfe bekommen. Traurig aber wahr. 

Sorry.

Wenn die Zweitausbildung nachweislich wegen gesundheitlichen Problemen notwendig ist,dann ist eine weitere Förderung auch möglich !