Handyvertrag gekündigt, auf 50% runterhandeln+Ratenzahlung?

3 Antworten

  1. Mache das unbedingt schriftlich. Also informiere den Anbieter über deine Zahlungsprobleme und dass du gerne eine Ratenzahlung hättest. Das hat den positiven Nebeneffekt, dass Inkassokosten damit gestrichen sind. Die sind nicht mehr erlaubt. Denn der Anbieter weiß von deinen Zahlungsproblemen und die lösen sich durch Inkasso ja nicht in Rauch auf, sondern verschlimmern sich nur noch weiter.
  2. Gegen den Schufa-Eintrag wirst du nichts tun können, wenn du es nicht sofort bezahlst. Akzeptiere das. Sobald es bezahlt ist, muss es in der Schufa als erledigt markiert werden und weitere 3 Jahre danach ist es raus. Sehe es auch als Selbstschutz an, wenn da erst einmal was in der Schufa steht.
  3. Grundsätzlich erlaubt sind für den Schadensersatz 100% für etwaige Handyraten (also für das Handy selbst) und ansonsten maximal 50% für die eigentliche Grundgebühr. Mehr Geld kriegen die nicht. Sollen sie mehr Geld, dann lass es ruhig bis vors Gericht gehen. Das Gericht wird dir dann Recht geben. Wichtig ist, dass du trennst und immer klar sagst "Die bis zur Kündigung aufgelaufenen Schulden und die 50% Grundgebühr akzeptiere ich. Inkassokosten und alles weitere nicht, da dies nicht erlaubt ist." Das heißt: Du streitest nur über das, was zu viel ist, nicht über den Rest, den du zahlen musst.
Oder ist dann zu befürchten, dass die Firma, sagen wir mal, angepi s st ist

Na und?

und demnach dem Inkasso befiehlt, jegliche Ratenzahlung oder sons twas abzulehnen und knallhart den vollen Betrag innerhalb kürzester Frist einzufordern?

Na und? Ein Inkasso ist keine Behörde. Die können nur Briefe schreiben. Das wars. Die haben exakt 0 Befugnisse. Was ist dir wichtiger? Dass du nur das zahlst, was du musst, oder dass du illegal um Geld erpresst wirst in Höhe einiger hundert Euros?

Ich verrate dir was: Inkassos sind riesige Weicheier. Die arbeiten mit großen Bluffs. Wenn man deren Bluffs durchschaut hat und wenn die merken, dass man sich informiert hat und sich nicht einschüchtern lässt. Wenn man sich ggf. gegen illegale Praktiken wehrt (je nachdem, Beschwerden beim Aufsichtsgericht, Strafanzeige wegen Nötigung usw.) sind die verdammt kleinlaut. Denn das letzte, was sie wollen sind teure Gerichtsverfahren, die sie verlieren (geht auf deren kosten) oder dass sie sogar ihre Lizenz verlieren.

Weil die Ratenzahlung wäre für mich schon sehr wichtig. Will aber auch andererseits, falls möglich, nicht mehr bezahlen als ich rechtlich müsste.

Ganz ehrlich? Dann warte auf den Gerichtsvollzieher. Denn den Schufa-Eintrag gibt es sowieso. Aber von den Kosten her ist eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher deutlich besser als eine Ratenzahlung mit einem Inkasso. Denn das Inkasso wird als Bedingung stellen, dass du 100% Schadensersatz zahlst und dass du deren weiteren Gebührenunfug akzeptierst.

Wichtig ist nur, dass du den Briefkasten im Auge behältst und ggf. bei einem Mahnbescheid sofort reagierst bzw. dich nochmal meldest.

Also: A) Noch einmal direkt schriftlich per Einschreiben an den Anbieter schicken, dass du an Schadensersatz gemäß Rechtsprechung nur 50% akzeptierst, dass du Zahlungsprobleme hast und eine Ratenzahlung erbittest. B) Parallel einfach stur anfangen zu zahlen. Was weg ist, ist weg. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung gemäß Widerspruch" ergänzen. C) Inkasso ignorieren, D) Mahnbescheid abwarten und da dann dem unsinnigen Teil widersprechen, E) auf Gerichtsvollzieher warten, F) Schufa-Eintrag hinnehmen.

P.S.: Sollte es zum Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid kommen, du dann alles abbezahlt haben, unbedingt den Original-Titel vom Gläubiger verlangen. Diesen dann ggf. mit Kuli durchstreichen und "bezahlt" dazu schreiben. Das hebst du dann am Besten bis ans Lebensende auf, damit die nicht nochmal ankommen und die Hand aufhalten können.

Was spielt das für eine Rolle, du solltest bezahlen sonst hast du Schulden und bekommst keinen Kredit mehr.

wenn ich es könnte, hätte ich es schon getan :-D

Da hast keine Wahl.

Frag einen guten Bekannten bei dem du es abstottern kannst.

Deine Frage kann man allgemein schlecht beantworten, hast du zum Beispiel ein teures Handy durch den Vertrag günstig bekommen, welches du erst mit den Gebühren abbezahlst, so ist der Schaden größer, als wenn du nur die Gebühren zahlst.

Dann gibt es auch bei Inkasso 2 Varianten. Entweder die Inkasso Firma soll nur die Forderung eintreiben oder sie hat die Forderung erworben. Im ersten Fall hat Otelo noch alle Entscheidungen in der Hand, im zweiten liegt die Hoheit bei der Inkasso Firma.

insgesamt darfst du davon ausgehen, dass ein Prozess dazu führen wird, dass die möglicher Weise geringeren kosten dann sofort per Gerichtsvollzieher eingezogen werden. Also stellt sich stark die Frage, ob es das wert ist, zusätzlich zum Prozessrisiko.

Naja, genau genommen war das so ein vertrag mit Auszahlung.
Also statt Handy dazu gabs anfangs ne Einmalauszahlung bzw. Überweisung.