Handyvertrag bei der Privatinsolvenz => Sonderkündigungsrecht?

1 Antwort

Ja. Nach Insolvenzeröffnung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Aber die Kündigung sollte zeitnah nach Eröffnung erklärt werden. Bitte beachten, dass die Kündigung durch den Insolvenzverwalter erfolgen muss, da ab Eröffung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergegangen ist.