Handys geklaut in schule strafe?
In der schule hat ein freund mehrer handys geklaut. Mir wurde gesagt ich soll wache halten an der treppe ohne zu wissen wofür. Ich habe 10€ bekommen und es akzeptiert. Vorher wollte ich ablehen aber ein andere meinte er schlägt mich wenn ich meinem freund nicht dabei helfe. Heute habe ich erfahren das ich dort stand damit handys,geld und mehr geklaut werden konnte. Welche strafe kann ich über die schule bekommen? Bin 13 jahre alt und musste heute eine ausage mschen da er wohl erwischt wurde und mich mit beschuldigt hat. Der freund von mir der handys geklaut hat war 14. Die polizei wurde auch schon informiert.
Die 10€ waren schweigegeld im nachhinein da ich ihn den Lehrern sagen wollte was ich machen musst. Ich habe eine ebay anzeige mit einem gestohlem handy wo man in der spiegelung sein gesicht sieht was mir vermutlich aber nicht hilft. Laut ihm soll ich mit im raum gewessen sein was nicht stimmt. Gibt es einen weg undschuld da heraus zukommen da ich js bedroht wurde.
7 Antworten
Durch deinen "Job" und die Entlohnung bist du Gehilfe bei einer Straftat. Da du aber nicht strafmündig bist, kann dir nichts auf strafrechtlicher Basis widerfahren. Schulisch wirst du aber mit einer Disziplinarstrafe rechnen dürfen.
Nunja leider habe ich die 10€ dafür bekommen das ich Dem Lehrer nichts sage denoch ändert das nichts obwohl ich gezwungen wurde.
Wenn du gezwungen wurdest und aus Angst, dass dir etwas passiert, zugesagt hat, passiert dir nichts. Dadurch dass du das Geld genommen hast, könntest du aber auch Mithilfe geleistet haben. Der ausschlaggebende Punkt ist aber, dass du erst 13 bist und man in Deutschland in der Regel erst ab 14 strafmündig ist
Strafrechtlich kann Dir nichts passieren. Du bist nicht "strafmündig". Zivilrechtlich haftest Du voll für den Schaden.
Vermutlich wird das Jugendamt bei Euch vorbeischauen um zu gucken, ob Ihr da Erziehungshilfe braucht. Wird unschön.
Strafrechtlich kann man dich erst ab 14 belangen, also erwartet dich da keine Strafe.
Wie es die Schule handhabt, bleibt abzuwarten.
Strafrechtlich nichts, aber ggfs Schadensersatz, Verweis und Jugendamt.
Gegebenenfalls
Schadensersatz, wenn es doch einen überführten Täter gibt?!