Handynummer ungefragt weitergeben?

3 Antworten

Das ist per se nach der Fassung des BDSG rechtswidrig (eindeutig konkludente Fälle nicht eingeschlossen).

Nach der nun gültigen/geltenden (da wird noch diskutiert) in Kraft getretenen DSGVO sehr wahrscheinlich strafbar, da personenbezogene Daten ohne eindeutige Zustimmung an Dritte weitergegeben (veröffentlicht) werden.

Sollte die Inhaberin der Nummer rechtliche Schritte einleiten, könnte es Folgen haben.

Allerdings ist die Verfolgung in vielen Bereichen noch unorganisiert und in der Unterscheidung von gewerblichen und privaten Situationen in vielen Teilen ohne eindeutige Auslegung durch die Rechtsprechung.

Merke jedoch eines für die Zukunft: Alleine der Verweis auf Personen, deren Umstände, Daten, Aussagen ist ohne deren explizite Zustimmung erst einmal nicht zulässig. Der Grund des öffentliches Interesses ist weitestgehend untergeordnet.

Meiner Meinung nach werden wir die nächste Zeit einiges an Willkür und Widersprüche erleben. Ich bin selber gespannt, welche Dinge wir beobachten können.

Hallo.

Da ist was in der Rechtslage, kann aber nicht sagen ob es ist oder kommt.

Mit Gruß

Bley 1914

Ja, es ist strafbar, genauso wie Fotos oder Videos von dir.