Handyhülle bedrucken lassen, Urheberrecht?

4 Antworten

Das werden die dir schon sagen, ob es Probleme gibt oder nicht.

Hier greift UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Für dich wäre es also zulässig, wenn du selber druckst. Aber:

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Die Frage wäre also, ob eine Handyhülle ein papier-ähnlicher Träger ist. Wohl eher nicht. Oder doch?

Sagen wir mal so: Merchandizing auf Sachen wie Kaffeetassen ist eigentlich dem Urheber vorbehalten!

Bestraft wird man dafür aber nicht, als Kunde. Das Problem könnte sein, dass dein Drucker nicht weiß, ob du den Druck privat nutzen wirst oder im Internet verkaufen willst. Daher weigern sich manche Online-Drucker, fremde Werke zu drucken. Dein lokaler Copyshop hingegen hat damit keine Probleme, denn der ahnt ja, dass du das nur für deinen Privatgebrauch machst.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du nutzt die Handyhülle ja selber und verkaufst sie ja nicht. Sollte problemlos möglich sein. Es könnte ein problem sein,w enn du mit der Handyhülle im Fernseh auftritts und sie dort vorstellst, aber das hast Du ja wohl nicht vor :)

Wenn du die Hülle öffentlich zeigen willst könnte das schon ein Problem darstellen.