Handy-Vertrag: Online gekündigt, telefonisch nicht bestätigt. was jetzt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist einer der vielen ganz miesen Abzockmethoden von 1&1 und rechtlich nicht im geringsten Haltbar. Deswegen gehen die auch nicht gerichtlich gegen einen vor, wenn man die Einzugsermächtigung sperrt.

Du hast gekündigt, 1&1 hat dies bestätigt, damit auch dem Empfang der Kündigung, nun eine telefonische "Zweit"kündigung zu verlangen ist rechtlich nicht nötigt. Du hast bekündigt, 1&1 bestätigt. So einfach ist da. Sieht übrigens der Anwalt auch so. http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerruf-Vertrag-1und1---f205476.html

Was einige hier antworten, da sträubt sich mir die Haare. Die Firmen sind keine Götter die alles dürfen, noch steht das Gesetz über die Firmen. Für diese Art von Verträgen gibt es keine gesetzliche Pflicht der Schriftform oder sonst einer Form. Wenn der Vertragsabschluss online möglich ist, so kann der Anbieter nun nicht eine besonders Form der Kündigung verlangen, es ist eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.

Das ist die neue Abzockmasche von 1&1. Ich habe vor einem Jahr gekündigt und auch telefonisch die Kündigung bestätigt. Die Folge davon war, dass 1&1 mir den Zugang zur Vertragslaufzeit und den aktuellen Vertragsdaten auf dem online-Portal verwehrt hat und es neulich hieß, ich hätte gar keine Kündigungsbestätigung seitens 1&1 erhalten, also läuft der Vertrag nun weiter... usw.

Das ist eine Sache die man unbedingt dem Verbraucherschutz melden sollte, damit potentielle Kunden davor gewarnt werden. Aber auch andere Telefongesellschaften sind diesbzgl. nicht besser und drehen den Leuten neue teure Verträge auf, so daß man heute schon sagen muss, sobald du einen Vertrag abschließt solltest du auch gleich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben für das Ende der Vertragslaufzeit einreichen. Nur so bist du vor diesen miesen Abzockern geschüzt.

Und sobald einer von deren Callcenter anruft und dir ein "persönliches, einmaliges Angebot" unterbreiten möchte, erstmal ablehnen und vergleichen!!

Ist mir auch so passiert. Ich hatte aber offenbar die mail nicht richtig gelesen, in der eine telefonische Bestätigung innerhalb 14 Tagen verlangt wurde. Ich hab's hingenommen, weil mich der Handy-Vertrag nix extra kostete.

Ich vermute mal, dass 1und1 sich damit absichern will, dass nicht jemand Deinen account gehackt hat, und dass die Kündigung wirklich von Dir kommt. Ob das rechtlichen Bestand hat, finde ich aber auch eher zweifelhaft. Hast Du mal nachgeschaut, ob in den AGB was entsprechendes steht?

Nichts. Das ist ein regulärer Ablauf des Betriebes, keine Abzocke. Bei Vertragsabschluss erhälst du eine Auftragsbestätigung mit Hinweis auf AGB`s. Wenn du diese nicht liest ist es deine Schuld. Im Gesetz steht deutlich geschrieben, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Die Anbieter kommen dem Kunden entgegen und richteten Kontaktformulare für Kündigungen ein, dann nur kurz telefonisch bestätigen, damit der Kunde zufrieden ist. Wenn der Kunde es versäumt selbst schuld. Der Anbieter hat in der ABS und AGB`s auf Schriftverkehr hingewiesen. Das andere ist Kulanz. Sowas sollten Kunden wie du, die bequem alles machen wollen mal zu schätzen wissen!!! Automatische Vertragsverlängerung nach 24 Monaten für 12 Monate. Die meisten Kunden wollen nicht lesen!!! Und dann sich im Recht fühlen und Unternehmen verklagen, so ein quatsch. Leute Hirn einschalten und lesen!!!

Kündigung per Einschreiben verschickt? Ist diese telefonische Bestätigung in den AGBs geregelt?

fs2190 
Fragesteller
 01.11.2014, 09:57

Kündigung war Online. ich bekam danach eine Mail, in der die telefonische Bestätigung innerhalb 14 Tage erwähnt wurde....

Forte90  19.11.2014, 08:48
@fs2190

Warum hast du es dann nicht auch gemacht?