Handy runtergefallen, zahlt die Haftpflichtversicherung?

7 Antworten

Es kommt ganz auf deine Versicherung drauf an. Normal sind sie bei Schaden den du einem anderen verursacht hast, auf jeden Fall kulanter. 

Auf alle Fälle versuchen, mehr als nein sagen, können sie nicht. Man meldet viel zu wenig den Versicherungen, was eigentlich gedeckt wäre.

Allerdings ist es schwieriger bei Handys. Da hier der Versuch von "Versicherungsbetrug" einfach sehr "verlockend" ist und manche Handys über 600€ kosten, schließen viele Versicherungen Handys grundsätzlich aus.

Das heißt, dir fällt dein iPhone runter, Display kaputt, du gehst zu deinem Kumpel: könntest du das deiner Versicherung melden, die bezahlt mir den Schaden? etc... Jeder weiß, wie viel Handys im Jahr kaputt gehen. Da sind Versicherungen auch nicht blöd.

Aber wie gesagt, versuchen!

Da hier der Versuch von "Versicherungsbetrug" einfach sehr "verlockend" ist und manche Handys über 600€ kosten, schließen viele Versicherungen Handys grundsätzlich aus.

Mir ist keine Privathaftpflichtversicherung bekannt, die Handys ausschließen.

Der Schaden muss der Hapftpflichtversicherung umgehend (spätestens am Folgetag) telefonisch gemeldet werden. Dann erhälts du eine Schadensprotokoll, dass ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Verstößt der Schadensvorgang nicht gegen den "Leistungsausschlüssen" in der AGB, wird die Reparatur bezahlt (nach Zusenden der Reparaturquittung). .

@dadamat,

in vielen Privathaftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände nicht mitversichert und werden folglich auch nicht erstattet.

Grundsätzlich ist das ein typischer Fall für eine Haftpflichtversicherung. Ob Deine dann bezahlen wird, musst Du in den Versicherungsbedingungen nachsehen. Häufig werden da bestimmte Dinge ausgeschlossen. Kommt eben auf Deinen Vertrag an. 

Ja mach ich auch immer.
Wichtig ist aber,dass es halt über seine Versicherung läuft,und das er erwähnt,dass du es warst

Wichtig ist aber,dass es halt über seine Versicherung läuft,und das er erwähnt,dass du es warst

Was für ein Quatsch. Der Schädiger muss den Schaden den er einem anderen verursacht seiner Versicherung melden.

@Sandelfe,

in vielen Privathaftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände nicht mitversichert. Dann leistet sie auch nicht.