Handy runtergefallen! Rückfrage der Versicherung --> Fangfrage?

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Warum versucht man nicht einfach ganz neutral die Frage von mpydd zu beantworten, ohne ihn gleich belehren zu wollen oder müssen, dass er hinsichtlich der Schadensschilderung bei der "Wahrheit" bleiben müsse und dass er "Tricksereien" vermeiden solle.

Also bei der speziellen Frage des Versicherers geht es wohl darum festzustellen, ob hinsichtlich des Handys ein (mündlicher) Leihvertrag zwischen dem Fragesteller und seiner Freundin zustande gekommen ist. Ist dies der Fall, wird der Privathaftpflichtversicherer von mpydd wohl eine Schadensregulierung ablehnen; im anderen Fall (kein Leihvertrag) stehen die Chancen für eine Schadenserstattung besser. Gesetzt den Fall, dass mpydd das Handy seiner Freundin, das in seinem Rucksack befand (In-Obhut-Nahme begründet noch keinen Leihvertrag), zum Zwecke eines Schnappschusses an sich genommen hätte, ohne seine Freundin danach zu fragen und er zudem vorher noch nie deren Handy benutzt hätte (aus dem man ansonsten ein stilles Einverständnis der Freundin zur Leihe würde folgern können), bestünden m.E. berechtigte Hoffnungen, dass die Versicherungsgesellschaft für den Schaden aufkommt.

mpydd 
Fragesteller
 15.02.2011, 23:51

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Mir ist schon klar, dass ich bei der Wahrheit bleiben muss und alles andere strafbar wäre. War eben nur überrascht, dass solche "komischen" Rückfragen kommen, die aus meiner Sicht total unrelevant sind. (Muss dazu sagen, dass ich noch nicht oft was mit Versicherungen zu tun hatte)..

Jedenfalls vielen Dank!

Grüße Dieter

Candlejack  16.02.2011, 10:24

Warum man versucht mpydd zu belehren ? Weil hier (und bei den Kunden vor Ort) ständig Fragen kommen, was man jetzt schreiben müsse, damit die Versicherung zahlt. Eine Haftpflicht ist nunmal nicht dazu da, Dir jede Tolpatschigkeit und jedes Versehen zu bezahlen. Manche Dinge, die man im Leben anderen kaputt macht, muss man eben einfach bezahlen. 50% der gemeldeten Haftpflichtfälle sind Betrugsversuche und davon ein sehr großer Anteil in Sachen Handy und anderer Technik, bei denen sich die Kunden versuchen, ein neues zu besorgen, weils beim Anbieter oder bei ebay teurer ist ;-) Und das solche pauschalen Vermutungen nunmal auch eher zu Belehrungen als zu Antworten führen, liegt in der Natur des Menschen. Deine Gedanken in Bezug auf In-Obhut-Nahme oder Leihvertrag wird wohl nur eine sehr kulante Versicherung nachverfolgen. Handys sind tägliches lästiges Cent-Haftpflichtgeschäft und oft Betrugsversuch. Sobald da was nach Leihe riecht... Denn eine Haftpflicht ist da, um den Anspruch nach § 823 BGB zu befriedigen und wenn sie das wegen einer Leihe nicht muss, dann wird sie die Chance nutzen. Eine Versicherung hat nämlich auch den Sinn, Schaden von der Versichertengemeinschaft in Form von unberechtigten Forderungen abzuwenden. Das sollte keine Belehrung sein ;-)

stern2404  16.02.2011, 18:22
@Candlejack

Hallo Candlejack, gegen Deine Darstellung habe ich im Prinzip keine Einwände. Sie beschreibt jedoch lediglich die Sicht des Versicherers - dies ist aber nur eine Seite der Medaille! Sicherlich würde es der Klarheit dienen und eine Menge von betrügerischen Aktivitäten verhindern helfen, wenn aus dem Versicherungsschutz des Privathaftpflichtversicherers generell solche zu Betrug verleitenden Gegenstände wie Handys oder Brillen ausgeklammert werden könnten. Aber dies ist - fürchte ich - blanke Theorie. So aber versuchen Versicherer, diese Manko zu Lasten ihrer Versicherungskundschaft in Grenzen zu halten. Dabei kommt es nicht selten vor, dass auch der ehrlichste Versicherungskunde in der Schadensdarstellung mitunter eine Formulierung wählt, die zur Ablehnung des Schadensregulierung führt, während eine exaktere Formulierung zum gewünschten Erfolg des Versicherungskunden geführt hätte. Beispiel: "Ich habe das Handy an mich genommen ..." versus "Ich habe es mir 'ausgeborgt' ...". Die unbedachte, weil umgangssprachliche Verwendung des Begriffs "ausgeborgt" für ein "An-sich-nehmen" (der Eigentümer des Handys wurde zuvor nicht wegen des beabsichtigten Gebrauchs gefragt) verhindert u.U. den Schadenersatz durch den Versicherer. Und an dieser Stelle ist nämlich der Versicherer nicht ehrlich gegenüber seinem Kunden, denn er hat dessen juristische Unerfahrenheit zu seinen Gunsten (pardon: zugunsten der Versichertengemeinschaft) ausgenutzt. Und das ist dann die andere Seite der Medaille!

ja nun, wenn das handy sich in DEINEM rucksack befand liegt der Verdacht nahe dass du dir das handy geliehen hast, und nicht nur mal eben ein foto machen wolltest, viele versicherungen leisten aber nicht bei gemieteten oder geliehenen beweglichen sachen....

ich kann mich den Erläuterungen von stern2404 nur anschliessen. Vielleicht hätte ich noch einen Tip speziell für Handys und so weiter. Es gibt Versicherungen die Handys geb Gefahren versichert, die eine z.B. Haftpflicht nicht versichert. Allerdings sind die Auflagen schärfer benannt, als die Versicherungsbedingungen. Wenn das Handy mitgewaschen wird, ins Wasser fällt, etc. Infos gibt es im Internet. Die Preise liegen so bei ca. 10 € pro Monat. Man muss sich aber die Sache genau ansehen und eventuell nachfragen, weil dies ein neuer Zweig von Versicherungen ist.

Die Versicherung will den Schadenhergang prüfen. Es geht nicht darum, Dich durch Tricksereien um einen berechtigten Anspruch zu bringen. Du solltest also grundsätzlich bei der Wahrheit bleiben - Du ahnst garnicht, was man alles nachprüfen kann...

naja, viele alte Versicherungen schließen die Leistung bei gemieteten und geliehenen Sachen aus...es könnte dann die Frage kommen, ob deine Freundin dir das Gerät geliehen hat....