Handy in der Schule beschädigt - Haftpflichtversicherung?

11 Antworten

Das ist Vorsatz und wird durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Trotzdem hat der Geschädigte natürlich einen Anspruch gegen dich. Dieser Schadensersatzanspruch richtet sich aber nur gegen dich persönlich. Deine Eltern haben damit nichts zu tun. Die Eltern deines Mitschülers können dich verklagen und dann 30 Jahre lang versuchen, ihr Geld von dir zu bekommen.

Handys gehören nicht in die Schule.

Des Weiteren ist das Treten eines Mitschülers als Vorsatz zu werten, mindestens aber als grobe Fahrlässigkeit.

Das wird die Versicherung hoffentlich ebenso sehen (wenn überhaupt eine existiert) und eine Zahlung ablehnen.

Vielleicht lernst Du es ja so, die Regeln einzuhalten - die der schule und die des guten Benehmens.

Du hast überhaupt keine Ahnung was da passiert ist, deshalb halte dich da bitte raus

@AllRiseSilver

Wenn du keine Antworten willst, mußt du keine Fragen stellen. Und du kannst dir die Antwortgeber hier nicht aussuchen. Also werd nicht frech, nur weil dir ne Antwort nicht paßt. oder such dir ein Forum, wo man austeilen darf, wie man will, schein bei dir ja normal zu sein, Fußtritte, Leuten den Mund verbieten...

Du hast überhaupt keine Ahnung was da passiert ist, deshalb halte dich da bitte raus

@AllRiseSilver

Du hast gefragt und ne Antwort bekommen! Motz nicht rum.

@AllRiseSilver

DU WOLLTEST NE ANTWORT UND HAST EINE BEKOMMEN!!!! Hier hat KEINER ne Ahnung, was passiert ist, weil keiner dabei war.

Wenn du den Vorfall wahrheitsgemäß schilderst, wird sie vermutlich nicht zahlen. Die Versicherung zahlt bei Fahrlässigkeit, aber nicht bei Vorsatz. Und du hast ja vorsätzlich getreten.

Es kommt auf den Versicherungsvertrag an. Üblicherweise zahlen Haftpflichtversicherungen nicht für den durch Straftaten verursachten Schaden.

Das war grob fahrlässig. Das wird keine Versicherung zahlen.

Fahrlässigkeit wird gemäß § 276 Abs. 2 BGB definiert („Verantwortlichkeit des Schuldners“): „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“

Grobe Fahrlässigkeit wird immer dann angenommen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person in sehr hohem Maße außer Acht gelassen worden ist. DAS dürft hier aber eher nciht der Fall gewesen sein!

DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG!

Das ist Vorsatz. Also eine Straftat. Er kann froh sein, wenn nicht noch Schmerzensgeld und Arztbehandlungskosten dazu kommen.