Handy in der Schule abgenommen!

18 Antworten

In Bayern ist die Nutzung des Handys landesweit an Schulen untersagt. Etwas anderes kann auch nicht in der Hausordnung stehen und so wie Du es formuliert hast, steht es garantiert auch nicht drin. Was soll denn das heißen "Handys sind komplett verboten"? Es geht um die Nutzung und nicht um das Mitführen eines Gegenstandes. Die Frage ist, ob das Aufladen des ausgeschalteten Handys schon eine Nutzung ist?

Du hast den Fehler gemacht, der Lehrerin das Handy zu geben. Rechtlich ist das ein Schuldeingeständnis. Hättest Du es nicht hergegeben, wäre es jetzt noch in Deinem Besitz. Die Lehrerin kann Dir das Handy nämlich nicht "abnehmen", wie Du es formulierst. Sie kann es von Dir nur fordern. Hergeben musst Du es noch lange nicht.

In anderen Bundesländern gibt es eindeutige Anweisungen, dass Gegenstände (das gilt nicht nur für Handys) nur dann abgenommen werden dürfen, wenn sie den Unterricht stören und das sie am Ende des Schultages dem Besitzer zurückgegeben werden müssen. Es ist nämlich so, dass die Nutzen zwar auf dem Schulgelände verboten werden darf, aber wer sollte das Recht haben, Dir die Nutzung außerhalb der Schulzeit und außerhalb des Schulgeländes zu verbieten? Mit dem mehrtägigen Einbehalt geschieht jedoch genau das. Dagegen wehrt sich nur niemand und deshalb glauben Lehrer hier willkürlich handeln zu dürfen.

Was kannst Du tun?: Lies Dir das bayrische Schulgesetz genau durch. Wie ist der genaue Wortlaut? Steht da vielleicht "Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auszuschalten."? Übrigens steht das im Art 56 (6) BayEUG. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war das Handy ausgeschaltet und es befand sich in Deiner Tasche. Ein genaue Kenntnis der Rechtslage ist in der Auseinandersetzung mit der Lehrerin sehr hilfreich.

Das Du das Handy nicht wieder bekommst, wenn Deine Eltern es nicht abholen, ist eine Anmaßung und das solltest Du Dir auch nicht gefallen lassen. Du bist Eigentümer bzw. Nutzer des Handys und nicht Deine Eltern.

Die Lehre aus dieser Sache muss sein, gib nie wieder das Handy her, auch wenn das von Dir gefordert wird. Auch die Androhung einer Strafe sollte Dich nicht ängstigen.

Gruß Matti

Jaja,immer dieses dürfen die,dürfen die...du "darfst" dort dein Handy nicht aufladen,jetzt hast du sie Strafe,leb damit,anstatt hier nach nicht vorhandenen Paragraphen zu suchen.Halt dich doch erstmal an die Hausordnung der Schule,bevor du Regeln suchst,an die sich dann andere halten sollen.

Als Erziehungsmaßnahme wird das Gerät nur deinen Eltern persönlich übergeben,das ist soweit ich weiß rechtens.

Lappen

Was ist daran so schwer zu verstehen

In der Hausordnung ist es so vermerkt, dass Handys komplett verboten sind

Nun und somit ????? Warum hast Du ein Handy dann auch noch dabei und bist so clever das öffentlich zu präsentieren und dann auch noch den Strom von der Schule zu saugen...

Stell Dir mal vor das würde jeder tun.....

Somit sollte, wenn Du Dein Handy bald wieder haben möchtest, entweder Mama oder Papa sich die Zeit nehmen und eben zu den normalen Zeiten Dein Handy abholen. Das ist doch auf Deinen Mist gewachsen und somit solltest Du denen das auch entsprechend darstellen.

Wenn Beide keine Zeit haben, dann ist das eben Dein eigenes Problem....

Hast ja Recht :)

Wenn das Mitführen von Handys in der Schule generell verboten ist, darf sie es natürlich vorübergehend in Gewahrsam nehmen.

Außerdem hast du "Stromdiebstahl" gegenüber der Schule begangen. Das würde das Wegnehmen des Ladekabels m. E. rechtfertigen.

Die SIM-Karte mitzunehmen ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre, es sei denn, es wird lückenlos dokumentiert, dass niemand Zugriff darauf nimmt.

Wenn die Eltern verhindert sind, es abzuholen, und das auch glaubhaft versichern können, muss eigentlich eine Vollmacht ausreichen, damit es jemand anderes abholen kann. Möglicherweise kann die Schule verlangen, dass es jemand anderes ist als du.

Man muss es abholen lassen oder man bekommt es nie wieder.

Wenn das wirklich so ist, grenzt das an Enteignung. Wenigstens Zusendung (gegen Erstattung / Vorstrecken der Kosten) müsste als Alternative möglich sein. Oder wie gesagt Abholung durch einen Beauftragten.

Wie mit "Vorstreckung des Kosten"?

@BraucheHillffe

Der Schule vorher geben, was die Versendung (Porto, Verpackung, ggf. kleine Aufwandsentschädigung für die Fahrt zur nächsten Paketannahmestelle) voraussichtlich kosten wird.

DU bist auch enteignet... Man-o-Man, einfach göttlich zu lesen....

Du meinst wahrscheinlich "Unterschlagung";-)

@madquad

Sehr geehrter Herr Erbsenzähler,

an dieser Stelle möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass diese sachlich nicht erforderliche Schärfe Ihrer Ausdrucksweise Ihrem Wohlbefinden förderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen PWolff

egal wie, ein elternteil muss es abholen, anders geht es nicht