Handy in den See gefallen. Nicht auffindbar. Springt die Media Markt Plus Versicherung ein?

5 Antworten

man lese in den Versicherungsunterlagen; dort steht vieles

gegen wasserschaden versichert. aber auch wenn wir es nicht wieder finden?

@Black0ps

DAS solltet ihr finden; das kann ja jeder behaupten ....

na dann wäre es doch das einfachste mal den entsprechenden § der Versicherungsbedingungen durchzulesen.

Bitte beachte dabei Punkt 2.5 i)

§ 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden

2.1 Wir leisten Entschädigung für Sachschäden durch Produktions- und/oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes, die über die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie hinausgehen, sowie für Schäden, die durch Verschleiß und Abnutzung entstanden sind soweit diese nicht unter einen Ausschluss gemäß § 2 Ziff. 2.5 fallen.

2.2 Wir leisten Entschädigung für Abnutzung und Verschleiß der – mit dem Gerät vom Hersteller ausgelieferten – Original- Akkus, sofern diese weniger als 50% der ursprünglichen Kapazität speichern können.

2.3 Wir leisten weiterhin Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Geräten durch:

a) Unfallfolge (plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis), Bruch, Sturz, Fall oder unsachgemäße Handhabung,

b) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Kurzschluss, Überspannung  oder Induktion,

c) Sturm oder Überflutung,

d) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte,

e) Sand, Wasser oder Feuchtigkeit.

2.4 Wir leisten zudem Entschädigung bei Abhandenkommen des versicherten Gerätes durch:

a) Diebstahl (24 Stunden weltweit) nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde

b) Raub oder Plünderung,

c) Einbruchdiebstahl, sofern

‐ sich das versicherte Gerät in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach eines verschlossenen Kraftfahrzeugs befindet oder ‐ sich das versicherte Gerät in einem verschlossenen Haus, einer verschlossenen Wohnung, einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder einem verschlossenen Safe befindet.

2.5 Wir leisten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für:

a) Schäden, die von Ihnen selbst oder eigenmächtig durch von Ihnen beauftragte Dritte behoben werden,

b) Schäden, die unter die gesetzliche Gewährleistung, Garantie oder Haftpflicht des Herstellers, des Händlers oder einer dritten Person fallen,

c) Serienfehler, die zu einer Rückrufaktion führen,

d) Schäden, die durch Missachtung der Bedienungs- oder Aufbauanleitung des Herstellers oder sonstige unsachgemäße Installation oder Reparaturversuche herbeigeführt werden,

e) Schäden, die durch Programmierung, Einstellung, Wartung, Überholung, Veränderung oder unsachgemäße Reinigung des Gerätes entstehen,

f) Schäden, die auf ein vorsätzliches Verhalten von Ihnen zurückzuführen sind,

g) Kosmetische Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen, dekorative Ausstattungen usw.),

h) Schäden aufgrund höherer Gewalt, Kernenergie, Kriegsereignissen jeder Art, Bürgerkriegen oder innerer Unruhen,

i) Abhandenkommen, insbesondere durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren (außer durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung und Raub, siehe § 2 Ziff. 2.4),

j) Schäden, die durch Nutzungsausfall des schadhaften Gerätes entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art,

k) Gegenstände und Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen, wie etwa Batterien und Leuchtmittel,

l) Schäden an nachträglich erworbenem Zubehör,

m) Schäden an zusätzlichen, separat erworbenen Akkus zur Nutzung mit dem versicherten Gerät,

n) Kosten für Software einschließlich Betriebssystem, Datenverluste, externe Datenträger, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen, sonstige Eingabegeräte aller Art, Tonerkartuschen,  Tintenpatronen, Joysticks und andere externe Controller, sofern diese nicht im originalen Lieferumfang enthalten sind,

o) Schäden, die durch andere Versicherungsverträge versichert sind.

Oh man ... die Antworten wurden dir ja schon gegeben. Aber mein Handy (Galaxy S2) ist auch letztens in den Königssee gefallen. Zum Glück ist das Wasser sehr klar dort und ich konnte es sofort rausholen ... und siehe da, es funktioniert noch, wie vor 4 Jahren! :-)

Wollte ich nur kurz erwähnt haben^^

kannst du dich daran erinnern, ob es gerade runter gefallen ist, oder noch in eine Richtung geschwommen ist?

@Black0ps

Bei mir lag es gleich vor meinen Füßen ... wollte halt schnell ins Wasser, schwimmen gehen ... und schwupps lag mein Handy im Wasser, weil es aus der Hosentasche gerutscht war...

Da es ja dort sehr flach war, konnte es nicht schwimmen. Ist ja auch relativ schwer. Müsste also, wie ein Stein nach unten gleiten.

Steht im Versicherungsvertrag unter versicherte Leistungen

gegen wasserschaden versichert. aber auch wenn es nicht mehr auffindbar ist??

@Black0ps

Dann ist es kein Wasserschaden, sondern es hätte gegen Verlust versichert sein müssen

@Black0ps

Bitte beachte, einen Wasserschaden muss man nachweisen.

Also musst du das Handy aus dem See holen!

Vermutlich nicht. Ihr müsst erst das Handy finden