Handy in Bayern über Nacht einbehalten?
Mir wurde das Handy heute im Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn abgenommen. Der Lehrer will es 1 Woche bei sich aufbewahren oder meine Eltern sollen kommen, um es abzuholen. Darf der Lehrer das? Das greift in mein Prviatleben ein. Vor allem, weil das ja schon fast in Richtung Diebstahl geht, da es ohne meinen Willen, also dem Willen des Eigentümers (ich) in einem fremden Gebäude aufbewahrt wird. Außerdem ist ein Handy für mich wichtig um meine Eltern, Freunde usw. zu erreichen. Die Lehrkraft will es mir sogar über das Wochenende abnehmen.
4 Antworten
oder meine Eltern sollen kommen, um es abzuholen.
Die Rechtsgrundlage für den Einbehalt findet sich in Art. 56 (5) BayEUG:
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und
sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken
verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Bei Minderjährigen ist es regelmäßig rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Rückgabe des einbehaltenen Gegenstands nur an die Erziehungsberechtigten erfolgen soll.
Diebstahl - Nein, weil der Lehrer keine Zueignungsabsicht hat.
Es ist definitiv nicht rechtens das Handy eine Woche einzubehalten, da es wahrscheinlich konfisziert wurde, um den Unterricht störungsfrei zu halten. Mit welcher Begründung wird es dann nach Schulschluss einbehalten? Das liegt nicht im Ermessen des Lehrers.
Art. 56 BayEUG befasst sich mit "Rechten und Pflichten" der Schüler.
Für Lehrer und Schulleiter gelten die Regelungen dieses Gesetzesartikels nicht.
Also diese "erfundene Regel" wird wohl die Hausordnung sein. Und die ist erstmal bindend.
Ob es verhältnismäßig und zielführend ist, einem Schüler eine Woche das Handy abzunehmen ist wohl eine andere Frage.
Am besten liest du mal die Hausordnung ob da spezifisch etwas drinsteht zum Handygebrauch.
Und deine Schulleiterin wird wohl mit dem Handy arbeiten, das Argument solltest du für dich behalten.
Bevor du hier so auf den Putz haust! Was sagt denn euere Schulordnung dazu? Jammer nicht rum, sondern hol Mama und Papa zur Verstärkung! Oder traust du dich nicht?
Ja also ich weiß aus Erfahrung wie kleinlich die da in Bayern sind! Auch noch Unterrichtsbeginn! Einem von Freund von mir ist einmal genau das gleiche (auch vor Unterrichtsbeginn!) passiert.
Er hat es wiederbekommen, weil er einfach hartnäckig war und sich nicht hat einschüchtern lassen. Das Handy eine Woche zu behalten ist m.M.n. einfach dreist und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Lehrer so etwas entscheiden kann!
Mein Rat: Bleib hartnäckig, lass dich nicht einschüchtern und hol dir dein Handy zurück! Es gehört schließlich dir!
Soll ich mir mein handy einfach wieder zurück holen, indem ich hingeh und sag " Handy her oder Ministerialbeauftragte anrufen und ggf. Anzeige wegen Diebstahl erstatten?
Hahaha - mach das, wenn du dich vollkommen lächerlich machen willst! Was sagt denn die Schulordnung? Hast du dich daran gehalten?
Diebstahl? Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ......
Okey. Die Schulordnung sagt dazu, dass man die Schulordnung beachten soll, heißt aber nicht sie zu akzeptieren. Dann heißt es:
"Unterrichtsfremde Gegenstände (Digitale Speichermedien wie Handys..) dürfen nicht in den Unterricht mitgenommen werden und dürfen bei Verstoß einbehalten werden."
Sry, es wird empfohlen sie nicht mitzunehmen, und verboten sie zu benutzen
Weil das die Erfundene Regel der Schule ist, dass ein Handy bei Gebrauch 1 Woche abgenommen wird, Obwohl die Schulleiterin selbst mit angeschaltetem Handy im Unterricht telefoniert und angerufen wird.