Handy durch Autoscooter Schrott!?
Hallo! Ich bin vorgestern abend auf einer Kirmes in meiner Nähe Autoscooter gefahren. Wie es so ist wird man dabei weggerammt, manchmal hart manchmal leicht. Ich bin also ein paar Runden Autoscooter gefahren und habe mir nichts schlimmes bei gedacht. Nach den drei vier Runden bin ich ausgestiegen, und mein Handydisplay war kaputt. Es funktioniert zwar, doch hat sehr viele große lange Risse. Es ist ebenfalls verbogen. Ich vermute ich bin bei einem Crash mit meinem Oberschenkel voll gegengeknallt, sodass es zwischen der Abdeckung und meinem Bein zerquetscht wurde. Wer zahlt den Schaden? Muss ich damit leben oder kann man irgendwas machen?
7 Antworten
Ich habe es schon als Kommentar geschrieben:
Hier gilt weder der Haftungsausschluss des Betreibers, noch handelte es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Jedoch kann kein Schuldiger gefunden werden und es besteht die Möglichkeit, dass der Schaden tatsächlich alleine von dir verursacht wurde.
Unterm Strich bleibt, du wirst den Schaden selber tragen müssen.
Du musst selbst bezahlen, und das ist gut so. Wennimmer alles bezahlt würde dann hätte keiner mehr Grund auf etwas aufzupassen. Aber dann müsste immer die Allgemeinheit alles teurer kaufen. Oder wer glaubst du wer das alles im Endeffekt bezahlt?
Ich würde deine Fahrlässigkeit mitbezahlen. Dazu habe ich keine Lust.-
Das ist deine eigene Schuld.
Der Betreiber weist durch Schilder darauf hin, dass für solche Sachschäden nicht gehaftet wird.
Wenn du dein Handy mit auf den Auto-Scooter nimmst, ist das einfach grob fahrlässig
Schon, dass er ein empfindliches Gerät auf einen Auto-Scooter mitnimmt, ist grob fahrlässig. Ganz ohne, dass es zu Zusammenstößen kommt.
Frage einfach Papa oder die Patentante oder den Verkäufer. Ich fürchte, er hätte Dir das Ding nicht verkaufen dürfen ohne entsprechende Einweisung und somit sollte er haften.
Wenn jemand den Schaden überhaupt zahlt, wirst Du das wahrscheinlich tun. Der Betreiber hat vermutlich sogar einen Aushang zum Thema von Sach- und Personenschäden.
Das einzige was dort stand war "Keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände." meins ist nicht verloren,meins ist kaputt?
In den USA hättest Du wohl Chancen, in Deutschland kaum.
Zwei Sachen: weder hat es irgend eine Bewandtnis mit dem Ausschluss der Haftung des Betreibers des Schaustellers, noch handelt es sich dabei um grobe Fahrlässigkeit.
Was stimmt ist, dass es sich um einen Eigenschaden handelt und somit nicht reguliert wird. Aber auch nur solange, bis derjenige ausfindig gemacht werden könnte, aufgrund dessen Handlung das Handy beschädigt wurde.
Da könnte man tatsächlich nach §823 BGB Schadenersatz einfordern. Praktisch wird aber kein Schuldiger gefunden werden, da es sich tatsächlich um einen reinen Eigenschaden handeln könnte. Beispielsweise, wenn der Fragesteller selber gegen die Bahnbegrenzung gefahren ist und das Handy dabei dann zu Bruch ging.