Handy am Steuer nach Neuregelung. A oder B Verstoß?

5 Antworten

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Oje, oje, was für Antworten bisher :-(

Seit dem 19. Oktober 2017 kostet Handy am Steuer "ohne Gefährdung oder Unfall" mittlerweile 100 Euro, gibt einen Punkt und ist ein A-Verstoß.

Ein Fahrverbot gibt es dafür (leider) nicht.

Da es "zeitliche Überschneidungen" gab, stehen im aktuellen "bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" noch die alten Werte und das Kraftfahrtbundesamt hat dafür zusätzlich folgendes veröffentlicht:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_Handy_usw_pdf.pdf;jsessionid=A0475EADDDFF571B7D9C45B93347E4EF.live21301?__blob=publicationFile&v=3

Noch zwei Fakten, die in den anderen Antworten ebenfalls vollkommen falsch dargestellt wurden:

  1. Es kommt nicht auf die Höhe des Bußgeldes an, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt, es kommt darauf an, ob es dafür einen Punkt in Flensburg gibt. Es gibt auch Verstöße über 60 Euro, die weder ein A- noch ein B-Verstoß sind.
  2. Nach dem ersten A- oder nach zwei B-Verstößen wird immer die Probzeit verlängert UND man muss das Aufbauseminar absolvieren. Das eine ohne das andere gibt es nicht.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Viele Grüße

Michael

Ich bedanke mich vielmals für deine Antwort! Den Stern hast du verdient!

Ich wusste es doch, irgendwas hat sich doch dadurch geändert, das es jetzt nen Punkt kostet.

Bei dem (leider) stimme ich dir zu, mir wäre es auch lieber bei zumindest einem Monat...

@Freerunner15

Gern geschehen und danke für den Stern ;-)

Aber auch schon vor der Erhöhung auf 100 Euro gab es fürs Handy am Steuer einen Punkt und es war ein B-Verstoß.

Gruß Michael

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre es spielt keine Rolle A oder B Verstoß  ab 60 Euro ist man dabei .

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis 

Nach Neuerteilung beginnt die Probezeit von neuem also nach der Fahrschule wieder 2 Jahre nur bei Fahrverbot 1-3 Monate ruht die Probezeit

B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

Ah. Also wird Probezeit definitiv verlängert, nur ohne Aufbauseminar.

@ZuumZuum

Wie "Jawohl"?

Verlängerung der Probezeit ohne Aufbauseminar gibt es nicht !!!

Gruß Michael

ab 60 Euro ist man dabei

FALSCH !!!

Nach Neuerteilung beginnt die Probezeit von neuem also nach der Fahrschule wieder 2 Jahre nur bei Fahrverbot 1-3 Monate ruht die Probezeit

FALSCH !!!

B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)

FALSCH !!!

Handy ist mittlerweile eine A-Verstoß.

Seit Oktober oder November kostet es 200€ nicht 60€

Jein.

150€ bei Gefährdung (plus 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot)
200€ bei einem Unfall (plus 2 Punkte und einem Monat Fahrverbot)

Hmm, danke. Hatte nur von 200€ gekostet

A-Verstoß ( über 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg )

Der Text des Bußgeldkataloges ist noch nicht angepasst .

Seit der Änderung des § 23 StVo gilt das Handy am Steuer als A-Verstoß.

@wilees

Quelle?

@wilees

Lass dir Zeit. Aber ohne Quelle kann jeder behaupten was er möchte.

@wilees

Wieso? Haste doch gerade selber genannt, § 23 StVO...steht aber nichts drin von A- oder B-Verstoß.

Spielt auch keine Rolle, ab einem Bußgeld von 60,00 € ist man in der Probezeit dabei wenn es um deren Verlängerung geht.

Die 60 Euro spielen dabei aber keine Rolle. Es gibt auch Verstöße über 60 Euro, die weder ein A- noch ein B-Verstoß sind.

Gruß Michael

Das zählt meiner Meinung nach noch nicht zu den A Verstößen, da es kein Schwerwiegendes Vergehen ist, solange nix passiert. Zumindest laut dem Katalog. Das mit den 60 Euro gilt ausschließlich während der Probezeit des Fahranfängers.

Darum geht es mir ja

Seit dem 19.10.2017 ist es ein A-Verstoß.

Gruß Michael

Das mit den 60 Euro gilt ausschließlich während der Probezeit des Fahranfängers.

Ein Bußgeld für ein Verkehrsvergehen bekommt jeder und es gibt keins, das nur in der Probezeit gilt.

Ausnahme ist nur, wenn es wie z. B. bei 0,0 Promille separate Vorschriften für Fahranfänger gibt. Aber auch das hat nichts mit der Probezeit zu tun.

Gruß Michael

@19Michael69

Stimmt, hast recht. War ein Irrtum meinerseits. Danke für die Korrektur.