Handy am Steuer - Handy runter gefallen
Hallo, die Rennleitung in blau weiß hat mich am Wochende angehalten wegen Benutzung eines Handys am Steuer. Ein Anhörungsbogen ist noch nicht da aber ich möchte mich schon mal schlau machen.
Mein Handy liegt in der Mittelkonsole und rurtscht manchmal in den Fußraum wenn ich um die Kurve fahre. Ich weiß nicht was die Kollegen gesehen haben wollen, von hinten kann man nicht in das Auto einsehen weil der Kofferraum voll war, sie standen aber an einer Straßeneinfahrt und wollten von rechts einbiegen und haben wohl gesehen, dass ich in Richtung unten Mittelkonsole geguckt habe.
Mein Auto hat das MMI von Audi, das heißt Freisprecheinrichtung, steuern von der Musik und SMS geht alles vom Auto aus. Ich möchte argumentieren, dass es für mich keinen Sinn macht, das Handy während der Fahrt zu nutzen, da ich es über das MMI Interface viel besser steuern kann.
Wie kann man hier am besten argumentieren? Das Handy war mir runter gefallen und ich habe es wieder aufgehoben und eine Steuerung des Handys erfolgt sowieso über das Auto.
Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo domerich,
welche Chancen Du hast gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, vermag ich nicht zu sagen.
Der Bußgeldbescheid wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussehen:
Tatbestandsnummer: 123624
Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwarnungsgeld
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
B - Verstoß
Der B - Verstoß hat nur dann folgen für Dich, wenn Du erstens noch in der Probezeit bist und zweitens schon einen zweiten B - Verstoß begehst oder schon begangen hast. Ist das der Fall musst Du mit der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen, dessen kosten bis zu 400,- Euro betragen können, zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Im Anhörungsbogen kannst Du Dich ja zum Tatvorwurf schriftlich äußern. Unstrittig dürfte ja wohl sein, dass Du es in der Hand gehalten hast. Du müsstest also glaubhaft da legen, dass Du es nicht benutzen wolltest.
Inwieweit das Vorhandensein einer Freisprecheinrichtung das Benutzen des Handys ausschließt, vermag ich nicht zu sagen. Immerhin wählen die meisten über das Handy den Gesprächspartner zumindest an, auch wenn das Gespräch selbst über die Freisprecheinrichtung läuft.
Ich befürchte das fast jede Behauptung als reine Schutzbehauptung da gestellt wird. Aber evtl. wäre es einen Versuch wert.
Schöne Grüße
TheGrow
Lies Dir dazu bitte mal folgenden Paragraphen durch, dann hast Du es gleich schwarz auf weiß wer zuständig ist.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/68.html
Aber bevor Du gegen den Bußgeldbescheid angehst muss dieser ja erst erlassen werden. Bereits bevor dieser erlassen wird, bekommst Du ja den von mir genannten Anhörungsbogen, in dem Du:
- den Verstoß bestreitest oder
- den Verstoß zugibst
und Du kannst Dich ja in den dem Anhörungsbogen wie gesagt zur Sache äußern.
Wenn Du wie gesagt den Verstoß bestreitest und angibst, dass Du das Handy nicht benutzt, sondern nur aufgehoben hast, weil es herunter gefallen ist, kann es ja sein, dass erst gar kein Bußgeldbescheid erlassen wird und das Bußgeldverfahren gegen Dich eingestellt wird.
Hallo, ich habe keine Anhörungsbogen bekommen, sondern direkt den Bußgeldbescheid. Da steht:
Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskraftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Dienststelle Einspruch einlegen.
Wenn ich hier Einspruch erhebe, geht es wohl direkt vor das Amtsgericht? Ich glaube da habe ich keine Lust darauf.
Ich denke der Anhörungsbogen ist entfallen, weil Du direkt vor Ort von der Polizei angehört worden bist.
Was passiert, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebst, vermag ich nicht zu sagen.
Es kann sein, dass die Sache dann wirklich direkt zum Gericht geht, kann aber auch sein, dass die Bußgeldstelle dann einfach nur noch einmal den Sachverhalt prüft und dann neu entscheidet.
Ich würde an Deiner Stelle mal bei der Bußgeldstelle anrufen von der Du den Bußgeldbescheid erhalten hast und dort anfragen, welche Folge der Einspruch hat. Du kannst denen ja schon einmal im Vorwege per Telefon Deine Situation erklären. Denke das wäre der beste Weg.
Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwarnungsgeld
Ein Bußgeld plus Verwarnungsgeld kann es nicht geben ! Du meinst wohl 25 Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Zustellkosten...
lol,
habe natürlich die Verwaltungsgebühren und nicht Verwarnungsgeld gemeint. Man man man, wo war ich da blos wieder mit den Gedanken :-D
Danke für die Korrektur :-)
Hi, damit haste schlechte Karten, wenn Du denen schreibst:
Das Handy war mir runter gefallen und ich habe es wieder aufgehoben
Dadurch wird der Blick auf den Verkehr deutlich länger abgelenkt. Such lieber ne andere Begründung. Grüße
Ich habe folgendes gefunden:
Im Gesetz heißt es "in der Hand halten". Doch das bloße Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05). Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren (Az.: 3 Ss OWi 452/07).
Bitte nicht einfach auf Urteile verweisen, sondern auch lesen, was tatsächlich dahinter steckt. Jeder Fall wird neu beurteilt und die Gesamtumstände jedes Einzelfalles müssen genau so wie im Urteil zutreffend sein. Nur so können die zitierten Urteile auch greifen.
Sie dienen nur zur Hilfe, wie man den Vorgang begründen muss, um tatsächlich aus der Sache rauszukommen.
Danke für den Hinweis. Wie ist das denn, ich komme aus Stuttgart und das ganze ist in Düsseldorf passiert, muss ich dann zum AG Düsseldorf fahren? Die Beamten haben in mein Auto geschaut und wohl auch das Handy gesehen in der Mittelkonsole, von der es auch tatsächlich immer wieder herunter rutscht.