Handwerkerrechnung. Ich soll für Vermieter einspringen?

3 Antworten

Diese Klausel in der Rechnung ist unzulässig. Der Vermieter hat beauftragt, also muss er zahlen. Weise die Rechnung zurück.

Insofern eine Kleinreparatur erfolgte und es ist im Mietvertrag eine wirksame KRK vereinbart, könnte u. U. seitens des Vermieters dir als Mieter die Reparatur in Rechnung gestellt werden.

Da hätt ich schon längst meinen Anwalt angerufen und dem das übergeben.

Das hat der Vermieter zu zahlen.

Die Rechtslage ist eindeutig, da ist kein Anwalt erforderlich. Es sei denn, du sponserst ihn.